Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2024 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP06 Anträge |
Antragsteller*in: | DV Rottenburg-Stuttgart |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.04.2024, 00:05 |
A5: Satzungsänderungsantrag: Zusammensetzung des Diözesanausschusses
Antragstext
Die Bundessatzung wird in §3.2.2.2 wie folgt geändert:
„Der Diözesanausschuss ist geschlechtergerecht zu besetzen. Stimmberechtigte
Mitglieder des Diözesanausschusses sind mindestens:
neun Personen, von denen vier weiblich, vier männlich und eine INTA* sind
die Mitglieder der Diözesanleitung
Mitglied im Diözesanausschuss können Personen werden, die mindestens beschränkt
geschäftsfähig (§106BGB) sind.
Die Aufgaben des Diözesanausschusses können auch dann wahrgenommen werden, wenn
nicht alle Stellen besetzt sind.
Die Mitglieder des Diözesanausschusses, die nicht Mitglied der Diözesanleitung
sind, werden von der Diözesankonferenz für mindestens ein, maximal drei Jahre
gewählt. Die Wahl ist persönlich; eine Vertretung im Diözesanausschuss ist nicht
möglich.
ODER:
Stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanausschusses sind:
die Mitglieder der Diözesanleitung
je zwei Delegierte unterschiedlichen Geschlechts aus jeder Ortsgruppe bzw.
Pfarrgemeinschaft bzw. jedes Bezirksverbands
eine von der Diözesankonferenz gewählte Geistliche Orts- bzw. Pfarrleitung
bzw. Geistliche Bezirksleitung für den Fall, dass die Geistliche
Diözesanleitung nicht besetzt ist
Delegiert werden können Personen, die mindestens beschränkt geschäftsfähig (§106
BGB) sind.
Die Besetzung der Delegationen regelt Punkt 4.3.4 Delegationen.
ODER:
Stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanausschusses sind:
die Mitglieder der Diözesanleitung
jeweils zwei geschlechtergerecht besetzte und von der Diözesankonferenz
bestätigte Leitungen der diözesanen Gremien, welche durch die
Diözesansatzung festgelegt werden. Leitung der diözesanen Gremien können
Personen werden, die mindestens beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB)
sind.”
Begründung
Im Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart haben wir uns in den letzten Jahren sehr intensiv mit unseren Strukturen in einem Verbandsentwicklungsprozess auseinandergesetzt. Das Ergebnis dieses Prozesses war eine umfassende Änderung unserer Diözesansatzung, die vor allem die Zusammensetzung des Diözesanausschusses betrifft.
Vor dem Verbandsentwicklungsprozess bestand unser Diözesanausschuss aus Vertreter*innen unserer Bezirksverbände, welche entweder Bezirksleitungen waren oder von einem Bezirk beauftragt wurden. In den letzten Jahren haben sich unsere Bezirke stark geändert, aktuell haben nur sechs von 24 Bezirksverbänden eine Bezirksleitung. Dadurch war die Möglichkeit zur Mitarbeit im Diözesanausschuss stark beschränkt.
Mitunter deswegen haben wir unsere Struktur auf Diözesanebene geändert. Verschiedene Punkte waren uns in dieser Änderung besonders wichtig: die Wahrung der geschlechtergerechten Strukturen, die Basisrelevanz und eine möglichst niederschwellige Möglichkeit zur Partizipation. Im Verbandsentwicklungsprozess hat sich früh abgezeichnet, dass basisrelevantes Arbeiten inhaltliches Arbeiten bedeutet. So hat sich für uns folgende Struktur ergeben:
Die Diözesankonferenz kann u.a. diözesane Gremien zu bestimmten Themen einrichten. Diese Gremien wählen bis zur nächsten Diözesankonferenz jeweils bis zu zwei, geschlechtergerecht besetzte Leitungen. Diese Leitung wird für ein Jahr gewählt und muss mindestens beschränkt geschäftsfähig sein. Eine Liste aller gewählten Leitungen der Gremien wird der Diözesankonferenz mit dem Unterlagenversand zugeschickt. Auf der Diözesankonferenz findet dann die Bestätigung der Leitungen in einem eigenen Tagesordnungspunkt statt. Erst nachdem die Bestätigung erfolgt ist, sind die Leitungen stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanausschusses. Die Bestätigung erfolgt durch ein Einspruchsverfahren. Wird Einspruch (auf oder vor der Diözesankonferenz) erhoben, wird über jede Leitung einzeln abgestimmt. Wird kein Einspruch erhoben, gelten alle Leitungen als bestätigt.
Als Mitglieder des Diözesanausschusses sind diese Leitungen, zusammen mit der Diözesanleitung, stimmberechtigte Mitglieder in unserem finanz- und rechtstragenden Verein (dem „Diözesanstelle der Katholischen jungen Gemeinde Rottenburg-Stuttgart e.V.“). Dort findet die Beschlussfassung über den Haushaltsplan der KjG Rottenburg-Stuttgart statt.
(Wir haben auch ein Video vorbereitet, in dem wir die Struktur nochmal ausführlich erklären https://nx4806.your-storageshare.de/s/kcDJXZKw6LNy8eP )
Da diese Struktur (und damit die Zusammensetzung des Diözesanausschusses) nicht mit der Bundessatzung konform ist, haben wir zunächst von der Bundesleitung eine zeitlich beschränkte Genehmigung unserer Satzung bekommen. So konnten wir die neue Struktur in einer Projektphase ausprobieren. Die Genehmigung läuft nun mit unserer Diözesankonferenz im November aus.
Wir haben in der Projektphase viele positive Erfahrungen gemacht.
Die Mitglieder des Diözesanausschusses sind durch die neue Zusammensetzung nah an den Orts- und Bezirksverbänden, da sie an den Themen arbeiten, die für diese relevant sind. Dadurch können wir auf der gesamten Diözesanebene unsere Arbeit auf diese Themen fokussieren und so unsere Orts- und Bezirksverbände besser unterstützen.
Auch Bedenken, die wir im Vorhinein hatten, wie zum Beispiel, ein reines Abnicken der Leitungen der diözesanen Gremien durch die Diözesankonferenz, haben sich als unbegründet erwiesen. Die Konferenz nutzt ihr Einspruchsrecht und bestätigt Leitungen gegebenenfalls nicht.
Da ein großer Teil der Leitungen, bevor sie Leitung werden, bereits einige Zeit in dem jeweiligen Gremium mitgearbeitet haben, sind sie bereits etwas mit den Strukturen und der Arbeit auf der Diözesanebene vertraut. Der Schritt zur Leitung des Gremiums kann so weniger Überwindung kosten als eine direkte Kandidatur für den Diözesanausschuss. Das bedeutet für uns für niederschwelligere Teilhabe als zuvor.
Das sind Beispiele für die oben genannten positiven Erfahrungen. Im Allgemeinen sind wir äußerst zufrieden mit dem Verlauf und Ergebnissen unserer Projektphase und wollen deshalb in den neuen Strukturen weiterarbeiten.
Unsere Bundessatzung kennt bereits zwei Möglichkeiten, wie der Diözesanausschuss zusammengesetzt werden kann; wir wollen nun eine dritte Möglichkeit ergänzen. Diese dritte Möglichkeit ermöglicht es uns, nach der hier beschriebenen Struktur zu arbeiten.
Deshalb stellen wir diesen Antrag.
Kommentare