Antrag: | Satzungsänderungsantrag: Zusammensetzung des Diözesanausschusses |
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Antragsteller*in: | Anna op de Hipt (Münster) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 25.05.2024, 16:50 |
Ä2 zu A5: Satzungsänderungsantrag: Zusammensetzung des Diözesanausschusses
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 28 bis 32:
Jeweils zwei geschlechtergerecht besetzte Leitungen der diözesanen Gremien, welche durch die Diözesansatzung festgelegt werden, könnenwerden von der Diözesankonferenz als stimmberechtigte Mitglieder in den Diözesanausschuss gewählt werden.[Leerzeichen]Die Wahl ist persönlich; eine Vertretung im Diözesanausschuss ist nicht möglich. Leitung der diözesanen Gremien
Von Zeile 28 bis 32:
Jeweils zwei geschlechtergerecht besetzte Leitungen der diözesanen Gremien, welche durch die Diözesansatzung festgelegt werden,
könnenwerden von der Diözesankonferenz als stimmberechtigte Mitglieder in den Diözesanausschuss gewähltwerden.[Leerzeichen]Die Wahl ist persönlich; eine Vertretung im Diözesanausschuss ist nicht möglich. Leitung der diözesanen Gremien
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