Antrag: | Revision des Nachhaltigkeitskonzepts |
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Antragsteller*in: | KjG Berlin |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 21.10.2022, 21:22 |
Ä3 zu A2NEU: Revision des Nachhaltigkeitskonzepts
Antragstext
Von Zeile 89 bis 93:
8. Kompensation von Folgen der Umweltbelastung
Zur Kompensation der durch die Arbeit des Bundesverbandes entstandenen Umweltbelastungen (z.B.: im Bereich Mobilität), spendet die KjG jährlich einen Betrag in Höhe von 0,3% ihrer staatlichen Zuschüsse an (ein) Klimaschutzprojekt(e).
8. Kompensation von Folgen der Umweltbelastung
Nicht vermeidbare Emissionen werden weiterhin mit
anerkannten Ausgleichszertifikaten kompensiert oder entsprechende Projekte werden
finanziell unterstützt. Die Verhältnismäßigkeit dieser Kompensationszahlungen bzw. Projekte
prüft der Bundesrat bzw. der Verwaltungsrat und beschließt damit einmal im
Jahr die Umsetzung der klimagerechten Maßnahmen. Um dieses Handeln transparent zu
machen, werden die klimaneutralen Maßnahmen im jährlichen Rechenschaftsbericht der Bundesleitung kurz dargestellt.
Von Zeile 89 bis 93:
8. Kompensation von Folgen der Umweltbelastung
Zur Kompensation der durch die Arbeit des Bundesverbandes entstandenen Umweltbelastungen (z.B.: im Bereich Mobilität), spendet die KjG jährlich einen Betrag in Höhe von 0,3% ihrer staatlichen Zuschüsse an (ein) Klimaschutzprojekt(e).
8. Kompensation von Folgen der Umweltbelastung
Nicht vermeidbare Emissionen werden weiterhin mit
anerkannten Ausgleichszertifikaten kompensiert oder entsprechende Projekte werden
finanziell unterstützt. Die Verhältnismäßigkeit dieser Kompensationszahlungen bzw. Projekte
prüft der Bundesrat bzw. der Verwaltungsrat und beschließt damit einmal im
Jahr die Umsetzung der klimagerechten Maßnahmen. Um dieses Handeln transparent zu
machen, werden die klimaneutralen Maßnahmen im jährlichen Rechenschaftsbericht der Bundesleitung kurz dargestellt.
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