Antrag: | Erweiterung der friedenspolitischen Positionierung der KjG |
---|---|
Antragsteller*in: | DV Berlin |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.03.2023, 17:53 |
Ä26 zu A2NEU: Erweiterung der friedenspolitischen Positionierung der KjG
Titel
Ändern in:
Friedenspolitische Positionierung der KjG
Antragstext
In Zeile 9 einfügen:
Wir fordern die Bundesleitung auf, folgende Positionen in politischen Diskursen einzubringen, anzusprechen und Raum zu schaffen. Zusätzlichen sollen die Positionen als alleinstehendes Positionspapier veröffentlicht werden.
Frieden ist mehr wert!
Präambel
Auf Grund der aktuellen weltpolitischen Situation, sieht die KjG die
Notwendigkeit ihre friedenspolitische Ausrichtung „Stell‘ dir vor, es gäbe
Frieden. Weltweit.“ (Beschluss der Bundeskonferenz 2015) zu überdenken.
In Bezugnahme auf den Beschluss „Frieden ist mehr wert! Frieden und Sicherheit
weiterentwickeln – Perspektiven für alle jungen Menschen schaffen“ der BDKJ
Hauptversammlung 2019 beschließt die KjG folgende friedenspolitische
Positionierung:
Wir fordern die Bundesleitung auf, folgende Positionen in politischen Diskursen einzubringen, anzusprechen und Raum zu schaffen. Zusätzlichen sollen die Positionen als alleinstehendes Positionspapier veröffentlicht werden.
Frieden ist mehr wert!
Die Bundesregierung soll entstehende Freiräume in der Finanzplanung insbesondere
dafür nutzen, neben den Verteidigungsausgaben auch die Mittel für
Krisenprävention, humanitäre Hilfe, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und
Entwicklungszusammenarbeit angemessen zu erhöhen. Hierbei ist ein Verhältnis von
eins zu eins beim Verteidigungsbudget zu Ausgaben im Rahmen der ODA-Quote,
welche 0,7% des Bruttoinlandseinkommens insbesondere für Krisenprävention,
humanitäre Hilfe, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und
Entwicklungszusammenarbeit veranschlagt, aber nicht erreicht.
Für die zukünftigen Finanzplanungen fordern wir darüber hinaus, dass die
Ausgaben, für die nicht militärischen Bereiche zur Friedensförderung stets höher
veranschlagt werden als der Verteidigungsetat.
Insbesondere muss die Bundesregierung den zugesagten Verpflichtungen zur
Unterstützung der Vereinten Nationen und ihrer Hilfsorganisationen nachkommen
und so vor allem junge Generationen in Krisenregionen ein menschenwürdiges
Leben, Teilhabe und Entwicklung ermöglichen.
Nachhaltige Entwicklungsziele konsequent umsetzen!
Die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sind ein Garant für Frieden, wenn sie
konsequent umgesetzt werden. Daher fordern wird die Bundesregierung dazu auf,
die SDGs unter Einbezug aller Ministerien und der Zivilgesellschaft zum
Leitfaden allen politischen Handelns zu machen.
Militärische Einsätze dürfen nur Äußerstes Mittel sein!
Zur Zusage militärischer Einsätze deutscher Streitkräfte außerhalb der NATO-
Bündnisgebiete soll eine 2/3-Mehrheit bestehen. Wir erhoffen ausreichende
inhaltliche Debatten zum brisanten Thema militärischer Einsätze und fordern die
Bundesregierung dazu auf, eine notwendige Gesetzesänderung vorzunehmen.
Wie im Grundgesetz begreifen wir einen militärischen Einsatz als die Verwendung
der Streitkräfte als Mittel der vollziehenden Gewalt unter Ausübung von
hoheitlichem Zwang. Darunter ist die Einwirkung der Streitkräfte auf Personen
oder Sachen mittels körperlicher Gewalt oder Waffen zu verstehen.
Für uns als KjG ist die Absicherung von Einsätzen von NGOs, Evakuierungs- und
Versorgungshandlungen, bei denen die Ausstattung mit Waffen lediglich der
Selbstverteidigung dienen, anders zu bewerten. Deshalb fordern wir, dass diese
militärischen Einsätze als Vollzug von Gewalt ausschließlich das äußerste Mittel
sein dürfen. Bevor zu diesen Mitteln gegriffen wird, sollte stets mittels einer
friedensorientierten und vorbeugenden (Außen-)Politik ein Konflikt verhindert
werden. Ist diese Krisenprävention als gescheitert anzusehen, sollen vor einem
militärischen Einsatz alle kommunikativen und demokratischen
Konfliktlösestrategie und Verhandlungswege einschließlich wirtschaftlicher
Sanktionen angewandt werden.
Waffenexporte aus der EU an Drittstaaten strikter regulieren!
Wir wollen nicht, dass Deutschland zur Verschärfung von Konflikten beiträgt.
Daher sprechen wir uns für eine Abwägung in Abhängigkeit zur gegebenen Situation
aus:
In der aktuellen Situation ist völkerrechtlich die Verteidigung nach Art. 51 UN-
Charta und das Liefern von Waffen in diesem Rahmen erlaubt und vermutlich auch
die einzige Möglichkeit zum Schutz der Menschen und zur Durchsetzung der
Völkerrechtsordnung. Die Lieferung von Waffen zur Verteidigung nach Art. 51 UN
Charta ist deutlich von anderen Waffenexporten zu unterscheiden, die wir nach
wie vor möglichst eingeschränkt sehen wollen.
Unter Waffenexporten verstehen wir explizit den Verkauf als auch die Lieferung
von Waffen.
In allen Fällen eines Waffen- oder Munitionsexports soll dies nicht aus
wirtschaftlichen Gründen geschehen.
Dies fordern wir, weil wir nicht weitere Schuld an der Verschärfung von
Konflikten, gravierenden Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten,
organisierter Kriminalität und Kriegen auf uns laden wollen.
UN-Sicherheitsrat reformieren!
Wir fordern die Reformierung des UN-Sicherheitsrates, der mit der Wahrung des
Weltfriedens beauftragt ist.
Der UN-Sicherheitsrat kann nicht nur Empfehlungen aussprechen, sondern
Beschlüsse fassen und gehört damit zu den wichtigsten Einrichtungen der UN.
Dennoch kann dieses Organ der UN aufgrund seiner machtorientierten Struktur
seine wichtigen Aufgaben häufig nicht erfüllen, sondern steht sich selbst im
Weg.
Für eine Reform fordern wir:
- eine Abschaffung des VETO-Rechts der Mitgliedsstaaten, da dieses Recht
häufig die Entscheidung und die eigentliche Arbeit des Sicherheitsrates
behindern. Stattdessen soll ein reines Mehrheiten-System eingesetzt
werden, womit die Beschlüsse demokratisch gefällt werden.
- Wir fordern die Aufnahme von ständigen Mitgliedern mehrerer Nationen, die
divers über alle Kontinente verteilt sind. Dies ermöglicht das Einbringen
der Probleme und Anliegen der gesamten Weltbevölkerung.
- die Möglichkeit, bei völkerrechtswidrigen Angriffen eines anderen Staats
ständige Mitgliedsstaaten zu sanktionieren.
Abrüstung weltweit langfristig voranbringen!
Wir kritisieren, dass Deutschland unter den TOP 5 Ländern mit dem größten Anteil
an Waffenexporten weltweit changiert. Wir fordern daher weiterhin, dass
Deutschland sich langfristig auf internationaler Ebene, insbesondere auch durch
das Engagement in den Vereinten Nationen, stärker für die weltweite Abrüstung
einsetzt. Kurzfristig erachten wir einen Abbau der militärischen Waffen
(Abrüstung) als nicht sinnvoll und aktuell als unrealistisch. Weil Abrüstung
nicht einseitig funktionieren kann, sollten die Staaten den Beginn machen, die
mit Atomwaffen gerüstet sind. Andernfalls erachten wir gemeinsame
Abrüstungsbemühungen als gefährdet, da zuvor auch kleinere Staaten vermutlich
nicht mit der Abrüstung beginnen, um sich im Ernstfall im gewissen Maße
verteidigen zu können. Abrüstung kann nur passieren, wenn sich alle Staaten
gemeinsam verständigen, Waffengewalt nicht zur Durchsetzung von
Partikularinteressen einzusetzen. Eine Forderung nach baldiger internationaler
Abrüstung würde entsprechend bedeuten, dass Deutschland mit diesem Anliegen
voran geht. Dies erachten wir in der aktuellen politischen Lage in Osteuropa als
nicht sinnvoll.
Weiterhin fordern wir die Entwicklung neuer Kontrollverträge, die die
Ausstattung der Länder mit Waffen regelt und die neben der Abschaffung von
Massenvernichtungswaffen insbesondere neuentwickelte Waffensysteme und Formen
der Kriegsführung, wie beispielsweise Überschall-Waffen oder Cyber-Attacken
thematisieren sollen. Ebenfalls sollen die Rüstungskontrollverträge den
Möglichkeiten von moderner Kommunikation und Kontrolle gerecht werden.
Wir erwarten, dass neue politische Wege zur Rechtfertigung von schwierigen
Entscheidungen geschaffen werden. Dazu gehören Entscheidungen zur Beilegung von
Konflikten, zum Schutz von Menschen vor Gewalt, zur Konfliktprävention und
Konfliktnachsorge, sowie zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Im Sinne
des restlichen Antrags sollen diese politischen Wege an möglichst vielen Stellen
ansetzen und vorrangig mit nichtmilitärischen Mitteln umgesetzt werden.
Begegnung für Frieden und Versöhnung fördern, Jugend und Frauen* stärker
beteiligen!
Wir fordern die Koordination von Programmen zu einer nachhaltigen Friedens- und
Versöhnungsarbeit in betroffenen Gebieten nach den Konflikten, über Fragen der
politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit hinaus mit Blick auf
Gerechtigkeits- und Versöhnungsarbeit. Zusätzlich fordern wir die Entwicklung
und Durchführung von präventiven Programmen und Maßnahmen bevor es zu
Konfliktszenarien kommen kann.
Frauen* sind bewusst und aktiv in Friedensprozessen zu beteiligen. Dies fördert
nicht nur die Geschlechtergerechtigkeit, sondern sichert auch, dass Frauen* und
Männer* gemeinsam die Stabilität von Friedensprozesse erhöhen können.
Insbesondere sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärker in die
Friedensprozesse mit eingebunden werden. In der Vergangenheit haben sich
Austauschprogramme für junge Menschen als starke Basis des Friedens erwiesen.
Wir fordern, dass Programme und Projekte dieser Art finanziell stärker gefördert
werden.
Feministische Außenpolitik als präventive Maßnahme ausbauen!"Feministische
Außenpolitik fußt auch auf der Erkenntnis, dass Gesellschaften friedlicher und
wohlhabender sind, wenn alle Menschen am politischen, sozialen und
wirtschaftlichen Leben teilhaben können."1Wir verstehen feministische
Außenpolitik als einen intersektionalen Zugang zu außenpolitischem Handeln, der
Diskriminierung nie als eindimensonal versteht. Bemühungen um die Förderung
insbesondere marginalisierter Gruppen und FINTA erkennen und wertschätzen
"VIelfalt als einen Faktor für stabilen Frieden".1Feministische Außenpolitik
stellt dabei nicht den alleinigen Schlüssel zur Lösung kriegerischer Konflikte
dar. Sie unterstützt als Haltung aber dabei, gerechtere Bedingungen für alle
Menschen und damit stabilere Voraussetzungen für Frieden weltweit zu legen.
Wir fordern alle politischen Akteur*innen dazu auf, den Ansatz feministischer
Außenpolitik nachhaltig abzusichern, ihn konsequent zu verfolgen und
weiterzuentwickeln.Weil Frieden stabiler und nachhaltiger funktioniert, wenn
FINTA und marginalisierte Gruppen an Friedensprozessen beteiligt sind, muss ihre
Beteiligung gezielt gestärkt werden.
Friedenspädagogik als verpflichtender Bestandteil schulischer Bildung!
Gegenüber Kindern und Jugendlichen hat unsere Gesellschaft besondere
Verantwortung. Sie sollen im Sinne der Friedenspädagogik von Beginn an lernen,
dass es konstruktive und gewaltfreie Formen der Konfliktbearbeitung gibt.
Außerdem ist eine kritische Auseinandersetzung mit internationalen Kriegen und
Konflikten aus verschiedenen Perspektiven sowie ziviler Konfliktbearbeitung für
das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft von besonderer Bedeutung.
Wir erachten daher eine Verankerung der Friedenspädagogik als persönliche und
politische Bildung als verpflichtenden Bestandteil schulischer Bildung für
unabdingbar.
1 https://www.auswaertiges-
amt.de/blob/2585008/d444590d5a7741acc6e37a142959170e/ll-ffp-data.pdf
Erklärungen zu Begriffen im Text:
ODA-Quote (Official Developement Assistance)
Unter der ODA-Quote versteht man den Anteil der öffentlichen Ausgaben für
Entwicklungszusammenarbeit. Also das Geld, dass Deutschland und auch andere
Länder ausgeben, um das Bildungs- und Gesundheitswesen oder das Verkehrs- und
Energienetz auszubauen. Dabei wird das Geld nicht nur in das eigene Land
reingesteckt, sondern auch in andere Länder, die bisher noch weniger weit
entwickelt sind, als beispielsweise die Länder in Mitteleuropa.
SDGs (Sustainable Development Goals)
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung wie sie auf Deutsch heißen, sind
politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen. Davon gibt es insgesamt 17
Stück, die in ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine weltweit
nachhaltige Entwicklung der Länder gewährleisten sollen. Zu diesen Zielen gehört
beispielsweise, dass es keine Armut und keinen Hunger mehr geben soll, aber auch
dass alle Menschen Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und sauberem
Wasser erhalten sollen.
NATO (North Atlantic Treaty Organization)
Die Nordatlantikpakt-Organisation ist Bündnis aus 30 europäischen und
nordamerikanischen Staaten. Ziel dieses Bündnisses ist vor allem die
Verteidigung. Dazu zählt der Schutz der eigenen Landgebiete, aber auch der
Einsatz für weltweite politische Sicherheit und Stabilität.
Bündnisgebiete
Bündnisse wie die oben beschriebene NATO gibt es verschiedene. Die
Mitgliedsstaaten werden auch als Bündnispartner oder Bündnisgebiete bezeichnet.
Manchmal wird unter Bündnisgebiet auch nicht der Staat an sich gemeint, sondern
dessen Landfläche.
Humanitäre Hilfe
Unter Humanitärer Hilfe versteht an, dass Menschen in einer akuten Notlage
befinden und sich alleine nicht daraus befreien können, bei dieser Befreiung
unterstützt werden. Die Notlage kann beispielsweise durch Naturkatastrophen oder
kriegerische Auseinandersetzungen entstehen. Ziel der humanitären Hilfe ist es
das Überleben der Menschen zu sichern, ihr Leid zu Lindern und ihnen weiterhin
eine Lebensperspektive zu erhalten.
EU (Europäische Union)
Die EU (Europäische Union) ist ein wirtschaftlicher und politischer Staatenbund
aus zurzeit 27 europäischen Staaten. Ziel der EU ist vor allem die Wahrung des
Friedens und der Demokratie in Europa.
UN-Sicherheitsrat
Die UN (United Nations oder Vereinte Nationen) ist ein Zusammenschluss von 193
Staaten auf der ganzen Welt. Die UN nimmt eine wichtige Rolle in der
Durchsetzung der Völkerrechte ein. Dazu gehören zuallererst die Sicherung des
Weltfriedens und der Schutz der Menschenrechte zu ihren Aufgaben.
Zu den organisatorischen Einrichtungen der UN gehört auch der UN-Sicherheitsrat.
Dieser ist zuständig für die Wahrung des Weltfriedens und der weltweiten
Sicherheit. Er beschließt also friedenssichernde und friedenserzwingende
Maßnahmen sowie nicht militärische Druckmittel wie Handelseinschränkungen.
VETO-Recht
Das VETO-Recht ist wie ein bindender Einspruch, den man einbringen kann. Wenn
sich beispielsweise in einer Gruppe alle Menschen für einen bestimmten Vorschlag
einsetzen, aber eine Person mit dem entsprechenden Recht ein Veto einlegt, wird
der Vorschlag unwirksam oder wird aufgeschoben.
In Zeile 9 einfügen:
Wir fordern die Bundesleitung auf, folgende Positionen in politischen Diskursen einzubringen, anzusprechen und Raum zu schaffen. Zusätzlichen sollen die Positionen als alleinstehendes Positionspapier veröffentlicht werden.
Frieden ist mehr wert!
Präambel
Auf Grund der aktuellen weltpolitischen Situation, sieht die KjG die
Notwendigkeit ihre friedenspolitische Ausrichtung „Stell‘ dir vor, es gäbe
Frieden. Weltweit.“ (Beschluss der Bundeskonferenz 2015) zu überdenken.
In Bezugnahme auf den Beschluss „Frieden ist mehr wert! Frieden und Sicherheit
weiterentwickeln – Perspektiven für alle jungen Menschen schaffen“ der BDKJ
Hauptversammlung 2019 beschließt die KjG folgende friedenspolitische
Positionierung:
Wir fordern die Bundesleitung auf, folgende Positionen in politischen Diskursen einzubringen, anzusprechen und Raum zu schaffen. Zusätzlichen sollen die Positionen als alleinstehendes Positionspapier veröffentlicht werden.
Frieden ist mehr wert!
Die Bundesregierung soll entstehende Freiräume in der Finanzplanung insbesondere
dafür nutzen, neben den Verteidigungsausgaben auch die Mittel für
Krisenprävention, humanitäre Hilfe, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und
Entwicklungszusammenarbeit angemessen zu erhöhen. Hierbei ist ein Verhältnis von
eins zu eins beim Verteidigungsbudget zu Ausgaben im Rahmen der ODA-Quote,
welche 0,7% des Bruttoinlandseinkommens insbesondere für Krisenprävention,
humanitäre Hilfe, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und
Entwicklungszusammenarbeit veranschlagt, aber nicht erreicht.
Für die zukünftigen Finanzplanungen fordern wir darüber hinaus, dass die
Ausgaben, für die nicht militärischen Bereiche zur Friedensförderung stets höher
veranschlagt werden als der Verteidigungsetat.
Insbesondere muss die Bundesregierung den zugesagten Verpflichtungen zur
Unterstützung der Vereinten Nationen und ihrer Hilfsorganisationen nachkommen
und so vor allem junge Generationen in Krisenregionen ein menschenwürdiges
Leben, Teilhabe und Entwicklung ermöglichen.
Nachhaltige Entwicklungsziele konsequent umsetzen!
Die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sind ein Garant für Frieden, wenn sie
konsequent umgesetzt werden. Daher fordern wird die Bundesregierung dazu auf,
die SDGs unter Einbezug aller Ministerien und der Zivilgesellschaft zum
Leitfaden allen politischen Handelns zu machen.
Militärische Einsätze dürfen nur Äußerstes Mittel sein!
Zur Zusage militärischer Einsätze deutscher Streitkräfte außerhalb der NATO-
Bündnisgebiete soll eine 2/3-Mehrheit bestehen. Wir erhoffen ausreichende
inhaltliche Debatten zum brisanten Thema militärischer Einsätze und fordern die
Bundesregierung dazu auf, eine notwendige Gesetzesänderung vorzunehmen.
Wie im Grundgesetz begreifen wir einen militärischen Einsatz als die Verwendung
der Streitkräfte als Mittel der vollziehenden Gewalt unter Ausübung von
hoheitlichem Zwang. Darunter ist die Einwirkung der Streitkräfte auf Personen
oder Sachen mittels körperlicher Gewalt oder Waffen zu verstehen.
Für uns als KjG ist die Absicherung von Einsätzen von NGOs, Evakuierungs- und
Versorgungshandlungen, bei denen die Ausstattung mit Waffen lediglich der
Selbstverteidigung dienen, anders zu bewerten. Deshalb fordern wir, dass diese
militärischen Einsätze als Vollzug von Gewalt ausschließlich das äußerste Mittel
sein dürfen. Bevor zu diesen Mitteln gegriffen wird, sollte stets mittels einer
friedensorientierten und vorbeugenden (Außen-)Politik ein Konflikt verhindert
werden. Ist diese Krisenprävention als gescheitert anzusehen, sollen vor einem
militärischen Einsatz alle kommunikativen und demokratischen
Konfliktlösestrategie und Verhandlungswege einschließlich wirtschaftlicher
Sanktionen angewandt werden.
Waffenexporte aus der EU an Drittstaaten strikter regulieren!
Wir wollen nicht, dass Deutschland zur Verschärfung von Konflikten beiträgt.
Daher sprechen wir uns für eine Abwägung in Abhängigkeit zur gegebenen Situation
aus:
In der aktuellen Situation ist völkerrechtlich die Verteidigung nach Art. 51 UN-
Charta und das Liefern von Waffen in diesem Rahmen erlaubt und vermutlich auch
die einzige Möglichkeit zum Schutz der Menschen und zur Durchsetzung der
Völkerrechtsordnung. Die Lieferung von Waffen zur Verteidigung nach Art. 51 UN
Charta ist deutlich von anderen Waffenexporten zu unterscheiden, die wir nach
wie vor möglichst eingeschränkt sehen wollen.
Unter Waffenexporten verstehen wir explizit den Verkauf als auch die Lieferung
von Waffen.
In allen Fällen eines Waffen- oder Munitionsexports soll dies nicht aus
wirtschaftlichen Gründen geschehen.
Dies fordern wir, weil wir nicht weitere Schuld an der Verschärfung von
Konflikten, gravierenden Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten,
organisierter Kriminalität und Kriegen auf uns laden wollen.
UN-Sicherheitsrat reformieren!
Wir fordern die Reformierung des UN-Sicherheitsrates, der mit der Wahrung des
Weltfriedens beauftragt ist.
Der UN-Sicherheitsrat kann nicht nur Empfehlungen aussprechen, sondern
Beschlüsse fassen und gehört damit zu den wichtigsten Einrichtungen der UN.
Dennoch kann dieses Organ der UN aufgrund seiner machtorientierten Struktur
seine wichtigen Aufgaben häufig nicht erfüllen, sondern steht sich selbst im
Weg.
Für eine Reform fordern wir:
- eine Abschaffung des VETO-Rechts der Mitgliedsstaaten, da dieses Recht
häufig die Entscheidung und die eigentliche Arbeit des Sicherheitsrates
behindern. Stattdessen soll ein reines Mehrheiten-System eingesetzt
werden, womit die Beschlüsse demokratisch gefällt werden.
- Wir fordern die Aufnahme von ständigen Mitgliedern mehrerer Nationen, die
divers über alle Kontinente verteilt sind. Dies ermöglicht das Einbringen
der Probleme und Anliegen der gesamten Weltbevölkerung.
- die Möglichkeit, bei völkerrechtswidrigen Angriffen eines anderen Staats
ständige Mitgliedsstaaten zu sanktionieren.
Abrüstung weltweit langfristig voranbringen!
Wir kritisieren, dass Deutschland unter den TOP 5 Ländern mit dem größten Anteil
an Waffenexporten weltweit changiert. Wir fordern daher weiterhin, dass
Deutschland sich langfristig auf internationaler Ebene, insbesondere auch durch
das Engagement in den Vereinten Nationen, stärker für die weltweite Abrüstung
einsetzt. Kurzfristig erachten wir einen Abbau der militärischen Waffen
(Abrüstung) als nicht sinnvoll und aktuell als unrealistisch. Weil Abrüstung
nicht einseitig funktionieren kann, sollten die Staaten den Beginn machen, die
mit Atomwaffen gerüstet sind. Andernfalls erachten wir gemeinsame
Abrüstungsbemühungen als gefährdet, da zuvor auch kleinere Staaten vermutlich
nicht mit der Abrüstung beginnen, um sich im Ernstfall im gewissen Maße
verteidigen zu können. Abrüstung kann nur passieren, wenn sich alle Staaten
gemeinsam verständigen, Waffengewalt nicht zur Durchsetzung von
Partikularinteressen einzusetzen. Eine Forderung nach baldiger internationaler
Abrüstung würde entsprechend bedeuten, dass Deutschland mit diesem Anliegen
voran geht. Dies erachten wir in der aktuellen politischen Lage in Osteuropa als
nicht sinnvoll.
Weiterhin fordern wir die Entwicklung neuer Kontrollverträge, die die
Ausstattung der Länder mit Waffen regelt und die neben der Abschaffung von
Massenvernichtungswaffen insbesondere neuentwickelte Waffensysteme und Formen
der Kriegsführung, wie beispielsweise Überschall-Waffen oder Cyber-Attacken
thematisieren sollen. Ebenfalls sollen die Rüstungskontrollverträge den
Möglichkeiten von moderner Kommunikation und Kontrolle gerecht werden.
Wir erwarten, dass neue politische Wege zur Rechtfertigung von schwierigen
Entscheidungen geschaffen werden. Dazu gehören Entscheidungen zur Beilegung von
Konflikten, zum Schutz von Menschen vor Gewalt, zur Konfliktprävention und
Konfliktnachsorge, sowie zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Im Sinne
des restlichen Antrags sollen diese politischen Wege an möglichst vielen Stellen
ansetzen und vorrangig mit nichtmilitärischen Mitteln umgesetzt werden.
Begegnung für Frieden und Versöhnung fördern, Jugend und Frauen* stärker
beteiligen!
Wir fordern die Koordination von Programmen zu einer nachhaltigen Friedens- und
Versöhnungsarbeit in betroffenen Gebieten nach den Konflikten, über Fragen der
politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit hinaus mit Blick auf
Gerechtigkeits- und Versöhnungsarbeit. Zusätzlich fordern wir die Entwicklung
und Durchführung von präventiven Programmen und Maßnahmen bevor es zu
Konfliktszenarien kommen kann.
Frauen* sind bewusst und aktiv in Friedensprozessen zu beteiligen. Dies fördert
nicht nur die Geschlechtergerechtigkeit, sondern sichert auch, dass Frauen* und
Männer* gemeinsam die Stabilität von Friedensprozesse erhöhen können.
Insbesondere sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärker in die
Friedensprozesse mit eingebunden werden. In der Vergangenheit haben sich
Austauschprogramme für junge Menschen als starke Basis des Friedens erwiesen.
Wir fordern, dass Programme und Projekte dieser Art finanziell stärker gefördert
werden.
Feministische Außenpolitik als präventive Maßnahme ausbauen!"Feministische
Außenpolitik fußt auch auf der Erkenntnis, dass Gesellschaften friedlicher und
wohlhabender sind, wenn alle Menschen am politischen, sozialen und
wirtschaftlichen Leben teilhaben können."1Wir verstehen feministische
Außenpolitik als einen intersektionalen Zugang zu außenpolitischem Handeln, der
Diskriminierung nie als eindimensonal versteht. Bemühungen um die Förderung
insbesondere marginalisierter Gruppen und FINTA erkennen und wertschätzen
"VIelfalt als einen Faktor für stabilen Frieden".1Feministische Außenpolitik
stellt dabei nicht den alleinigen Schlüssel zur Lösung kriegerischer Konflikte
dar. Sie unterstützt als Haltung aber dabei, gerechtere Bedingungen für alle
Menschen und damit stabilere Voraussetzungen für Frieden weltweit zu legen.
Wir fordern alle politischen Akteur*innen dazu auf, den Ansatz feministischer
Außenpolitik nachhaltig abzusichern, ihn konsequent zu verfolgen und
weiterzuentwickeln.Weil Frieden stabiler und nachhaltiger funktioniert, wenn
FINTA und marginalisierte Gruppen an Friedensprozessen beteiligt sind, muss ihre
Beteiligung gezielt gestärkt werden.
Friedenspädagogik als verpflichtender Bestandteil schulischer Bildung!
Gegenüber Kindern und Jugendlichen hat unsere Gesellschaft besondere
Verantwortung. Sie sollen im Sinne der Friedenspädagogik von Beginn an lernen,
dass es konstruktive und gewaltfreie Formen der Konfliktbearbeitung gibt.
Außerdem ist eine kritische Auseinandersetzung mit internationalen Kriegen und
Konflikten aus verschiedenen Perspektiven sowie ziviler Konfliktbearbeitung für
das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft von besonderer Bedeutung.
Wir erachten daher eine Verankerung der Friedenspädagogik als persönliche und
politische Bildung als verpflichtenden Bestandteil schulischer Bildung für
unabdingbar.
1 https://www.auswaertiges-
amt.de/blob/2585008/d444590d5a7741acc6e37a142959170e/ll-ffp-data.pdf
Erklärungen zu Begriffen im Text:
ODA-Quote (Official Developement Assistance)
Unter der ODA-Quote versteht man den Anteil der öffentlichen Ausgaben für
Entwicklungszusammenarbeit. Also das Geld, dass Deutschland und auch andere
Länder ausgeben, um das Bildungs- und Gesundheitswesen oder das Verkehrs- und
Energienetz auszubauen. Dabei wird das Geld nicht nur in das eigene Land
reingesteckt, sondern auch in andere Länder, die bisher noch weniger weit
entwickelt sind, als beispielsweise die Länder in Mitteleuropa.
SDGs (Sustainable Development Goals)
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung wie sie auf Deutsch heißen, sind
politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen. Davon gibt es insgesamt 17
Stück, die in ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine weltweit
nachhaltige Entwicklung der Länder gewährleisten sollen. Zu diesen Zielen gehört
beispielsweise, dass es keine Armut und keinen Hunger mehr geben soll, aber auch
dass alle Menschen Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und sauberem
Wasser erhalten sollen.
NATO (North Atlantic Treaty Organization)
Die Nordatlantikpakt-Organisation ist Bündnis aus 30 europäischen und
nordamerikanischen Staaten. Ziel dieses Bündnisses ist vor allem die
Verteidigung. Dazu zählt der Schutz der eigenen Landgebiete, aber auch der
Einsatz für weltweite politische Sicherheit und Stabilität.
Bündnisgebiete
Bündnisse wie die oben beschriebene NATO gibt es verschiedene. Die
Mitgliedsstaaten werden auch als Bündnispartner oder Bündnisgebiete bezeichnet.
Manchmal wird unter Bündnisgebiet auch nicht der Staat an sich gemeint, sondern
dessen Landfläche.
Humanitäre Hilfe
Unter Humanitärer Hilfe versteht an, dass Menschen in einer akuten Notlage
befinden und sich alleine nicht daraus befreien können, bei dieser Befreiung
unterstützt werden. Die Notlage kann beispielsweise durch Naturkatastrophen oder
kriegerische Auseinandersetzungen entstehen. Ziel der humanitären Hilfe ist es
das Überleben der Menschen zu sichern, ihr Leid zu Lindern und ihnen weiterhin
eine Lebensperspektive zu erhalten.
EU (Europäische Union)
Die EU (Europäische Union) ist ein wirtschaftlicher und politischer Staatenbund
aus zurzeit 27 europäischen Staaten. Ziel der EU ist vor allem die Wahrung des
Friedens und der Demokratie in Europa.
UN-Sicherheitsrat
Die UN (United Nations oder Vereinte Nationen) ist ein Zusammenschluss von 193
Staaten auf der ganzen Welt. Die UN nimmt eine wichtige Rolle in der
Durchsetzung der Völkerrechte ein. Dazu gehören zuallererst die Sicherung des
Weltfriedens und der Schutz der Menschenrechte zu ihren Aufgaben.
Zu den organisatorischen Einrichtungen der UN gehört auch der UN-Sicherheitsrat.
Dieser ist zuständig für die Wahrung des Weltfriedens und der weltweiten
Sicherheit. Er beschließt also friedenssichernde und friedenserzwingende
Maßnahmen sowie nicht militärische Druckmittel wie Handelseinschränkungen.
VETO-Recht
Das VETO-Recht ist wie ein bindender Einspruch, den man einbringen kann. Wenn
sich beispielsweise in einer Gruppe alle Menschen für einen bestimmten Vorschlag
einsetzen, aber eine Person mit dem entsprechenden Recht ein Veto einlegt, wird
der Vorschlag unwirksam oder wird aufgeschoben.
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: bis 23.03.2023, 23:59