Stilistische Anpassung UND
Menschenrechte sind unverhandelbar, keine Frage. Der UN-Sicherheitsrat hat jedoch die Aufgabe der Wahrung sicherheitspolitischer Interessen. Im Sicherheitsrat ist es weniger die Aufgabe, die Umsetzung der Menschenrechte in einzelnen Ländern zu überwachen. Die Streichung soll in Hinblick auf diese Kompetenzen Klarheit herstellen.
Die Sanktionen sollen an dieser Stelle nicht weiter präzisiert werden. Wir halten aber einen temporären Ausschluss für nicht zwingend sinnvoll, weil sich in unserer Vorstellung die Wahrung des Weltfriedens durch Ausschluss einzelner schwieriger verhandeln bzw. umsetzen lässt. Insbesondere die Überwachung geopolitischer Interessen erachten wir als schwieriger, wenn Mitglieder aus dem Sicherheitsrat ausgeschlossen werden. Zusätzlich soll die Abschaffung des VETO-Rechts gewährleisten, dass Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens aufgrund von Einzelinteressen unwirksam werden.
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