Veranstaltung: | KjG Bundesrat Frühjahr 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Anträge |
Antragsteller*in: | München und Freising |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 25.03.2023, 09:22 |
Antragshistorie: | Version 1 |
InitiativA1NEUU: Änderung Verfahren zur Vorprüfung von DV Satzung
Antragstext
WIr bitten den Bundessatzungsausschuss das Verfahren zur Vorprüfung von DV
Satzung in Punkt 1 wie folgt zu ändern:
1. […] Um eine ausreichende Bearbeitungszeit durch den Bundessatzungsausschuss
zu gewährleisten muss, dies mind. 2 Monate (in Ausnahmefällen (umfangreiche
Änderungen) 3 Monate) vor dem Unterlagenversand der Diko bzw. dem Stichtag, bis
zu dem eine Rückmeldung erfolgen soll, erfolgen.
2. bleibt gleich
3. Nach der Einreichung wird die zuständige Person aus dem BSA innerhalb kurzer
Zeit (auch im Rahmen digitaler Kommunikation) festgelegt und nach spätestens
einer Woche der Empfang der Vorprüfung bestätigt mit der Nennung der nächsten
beiden Termine des BSA. Die zuständige Kontakt-BL wird in die Kommunikation
miteingeschlossen. Der Prozess bis zur endgültigen Rückmeldung des BSA nach 3
Monaten soll möglichst mehrere, aber mindestens eine Feedbackschleife
beinhalten. Dies bedeutet, dass spätestens 4 Wochen nach der Empfangsbestätigung
eine inhaltliche Rückmeldung durch die zuständige Person des BSA erfolgt.
Hierbei werden besonders die Punkte betont, die einer weiteren Klärung bedürfen,
sodass die Satzungsausschüsse der DVs die Chance haben, den entsprechenden
Textentwurf bis zum nächsten Treffen des BSA zu überarbeiten.
4. Wenn eine pünktliche und formgerechte Einreichung erfolgt ist, garantiert der
BSA eine Rückmeldung bis zum genannten Stichdatum bzw. Unterlagenversand. Nach
erfolgter Vorprüfung durch den BSA gibt er die Rückmeldung direkt an den DV. In
der Kommunikation wird die zuständige Kontakt-BL miteingeschlossen. Im Falle
einer verspäteten Einreichung unterhalb drei Monaten kann eine Rückmeldung
seitens des kompletten BSA, nicht aber der zuständigen Person, nicht garantiert
werden.
5. bleibt gleich
Begründung
Wir haben uns nach Absprache mit Vertreter*innen des BSA für eine maximale Bearbeitungszeit von zwei Monaten entschieden, da dies die Arbeit vor Ort erleichtert, aber trotzdem durch die Arbeit des BSA leistbar ist.
Wir stellen den Antrag, da wir die drei Monate aus folgenden Gründen nicht für praxistauglich halten:
1. Im Optimalfall
Beschluss auf Diko Anfang Juli -> vorliegen von Protokoll und Beschluss Anfang August -> Einarbeitung durch den Diözesansatzungsausschuss Anfang September -> Rückmeldung durch BSA nach drei Monaten (Anfang Dezember) -> Einarbeitung durch Diözesanensatzungsausschuss nach einem Monat (Anfang Januar) -> Rückmeldung durch den BSA nach drei Monaten (Anfang April) -> Einarbeitung durch Diözesanensatzungsausschuss (Anfang Mai) gerade vor Antragsfrist. Bedeutet: es ist nur eine Feedbackschleife möglich, selbst wenn der Diözesansatzungsausschuss monatlich tagt, ohne Einberechnung von eine Sommerpause, oder Weihnachtsferien
- Alle anderen Fälle:
Keine Feedbackschleife möglich, oder Vertagung auf übernächste Diko
Wir wissen, dass der BSA intensiv arbeitet, wünschen uns aber eine Priorisierung der Diözesansatzungen, da dies am meisten Auswirkung auf die Arbeit vor Ort hat.
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