A5NEU8: Revision Beschluss „Die Welt für morgen leben“
Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesleitung |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 01.04.2022, 19:36 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesleitung |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 01.04.2022, 19:36 |
Antragshistorie: | Version 1(10.03.2022) Version 1(01.04.2022) Version 1(01.04.2022) Version 1(01.04.2022) Version 1(01.04.2022) Version 1(01.04.2022) Version 1(01.04.2022) Version 1(01.04.2022) Version 1(01.04.2022) Version 1 |
Der auf der Bundeskonferenz 2018 verabschiedete Leitantrag „Die Welt für morgen
leben“ wird um folgende Kapitel erweitert bzw. bereits bestehende entsprechend
verändert:
Schwerpunktthemen der KjG (aktualisiert)
Als partizipativer Kinder- und Jugendverband bewegt sich die KjG in den
Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie greift
aktuelle gesellschaftliche Themen und Interessen ihrer Mitglieder auf und setzt
sich aus ihrer Perspektive mit diesen auseinander. Mit der Wahl eines
Schwerpunktthemas wird ein aktuelles Anliegen junger Menschen kenntlich gemacht
und seine politische Dringlichkeit aufgezeigt.
In den folgenden Jahren bearbeitet die KjG die folgenden 3 Schwerpunktthemen:
Ein mögliches drittes Schwerpunktthema bleibt bis zum Großevent „Machmal“ im
Juni 2022 vakant. Dort soll in einem zielgruppengerechten Workshop die Meinung
zu verbandsrelevanten-Themen von Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden. Aus
diesen Erkenntnissen wird noch vor Ort mit den Kindern und Jugendlichen ein
Antrag für den Herbst-Bundesrat formuliert. Der SAS ParTei vertritt auf dem
Bundesrat als Antragsteller*in die Interessen der Zielgruppe. Dabei werden die
bereits ausgewerteten Stimmen der Mitgliederumfrage (Dezember 2021) dieser
Altersgruppe berücksichtigt. Der SAS ParTei ist für die Vorbereitung,
Durchführung und die Nachbereitung der Ergebnisse des Workshops zuständig.
Die Ausgestaltung der jeweiligen Themen kann unterschiedlich erfolgen. Bei der
Festlegung eines Themas wird im gleichen Zug die konkrete Ausgestaltung
vereinbart (s. Kapitel Verständnis). Kriterien für die Wahl der Vorgehensweise
sind laufende Projekte sowie bereits vorhandene Expertise in den
Diözesanverbänden.
Die Schwerpunktthemen werden mittelfristig, d.h. in den nächsten 3 Jahren
bearbeitet. Die Intensität der Bearbeitung über die Jahre hinweg erfolgt
flexibel. So wird ermöglicht, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und bei
Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
Weitere für die KjG relevante Themen (neu)
Bedingt durch aktuelle kirchliche, gesellschaftliche oder verbandliche
Entwicklungen wird es immer wieder (teils unvorhergesehene) Themen geben, die
eine Relevanz für die KjG haben.
Die Bundeskonferenz, der Bundesrat und die Bundesleitung können diese Themen
benennen und sich mittels Beschlüsse über deren Ausgestaltung vereinbaren.
Projekte (aktualisiert)
Für die Umsetzung kurzfristiger Aktionen arbeitet der KjG-Bundesverband
projektorientiert. Diese Projekte werden genutzt, um einzelne Aktionen oder
Kampagnen innerhalb eines möglichst präzise planbaren Zeitraums umzusetzen.
Projekte des Bundesverbandes werden im Rahmen der bundesverbandlichen Gremien
auf Grundlage einer Projektskizze beschlossen. Diese beinhaltet mindestens die
Ziele des Projektes, eine Kostenübersicht sowie eine Vereinbarung zur konkreten
Umsetzung und Begleitung des Projekts.
Verständnis (neu)
Die Kern- & Profilthemen, die Schwerpunktthemen und die weiteren für die KjG
relevanten Themen haben eine Relevanz für den gesamten Verband. Dies bedeutet
insbesondere, dass die Ausgestaltung auf Bundes-, Diözesan- und Ortsebene
erfolgt.
Dies kann folgendermaßen umgesetzt werden:
Ziel einer erfolgreichen Bearbeitung ist eine möglichst vielfältige
Auseinandersetzung auf möglichst vielen Ebenen des Verbandes in einem gleichen
Zeitraum.
Revision (aktualisiert)
Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verändern und
entwickeln sich stetig. Dieser Dynamik folgend, muss sich auch die KjG als
Kinder- und Jugendverband immer wieder verändern und weiterentwickeln.
Aus diesem Grund sollen die Schwerpunkthemen der KjG alle 4 Jahre überprüft,
beraten und gegebenenfalls angepasst werden. Die Bundesleitung ist dafür
verantwortlich, eine geeignete Form der Auseinandersetzung für die
Bundeskonferenz vorzubereiten.
Bei dringendem Bedarf kann ein Schwerpunktthema außerhalb der festgelegten
Revision durch einen Beschluss der Bundeskonferenz oder des Bundesrats
ausgetauscht werden. Da wir nur begrenzte Ressourcen haben, kann ein neues Thema
nur gewählt werden, wenn es durch ein bereits bestehendes ausgetauscht wird.
Umsetzung (aktualisiert)
Die von der KjG-Bundeskonferenz 2018 eingerichteten Sachausschüsse
„Partizipation und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen“, „Glaube und
Spiritualität“ sowie „Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt“ werden dauerhaft
eingerichtet.
Mit der jährlichen Berichtslegung auf der Bundeskonferenz legen die
Sachausschüsse auch einen Ausblick auf die konkreten Zielsetzungen und Ideen zur
weiteren Ausgestaltung des Themas vor.
Die Bundesleitung überlegt sich bis zum Herbst-Bundesrat 2022 passende
Arbeitsformen für die einzelnen Schwerpunktthemen und schlägt diese dem
Bundesrat zur Abstimmung vor. Mit Beschluss der Arbeitsformen durch den Herbst-
Bundesrat startet die aktive Bespielung der neuen Schwerpunktthemen.
Die nächste Revision der Schwerpunktthemen findet außerplanmäßig bereits 2025
statt. Die Veranstaltungen LautStark! und entsprechende DV-Veranstaltungen
(Kinderstädte & -konferenzen) werden genutzt, um Rückmeldungen von Kindern und
Jugendlichen zu möglichen zukünftigen Schwerpunktthemen zu erhalten.
Die nächste Revision der Schwerpunktthemen findet außerplanmäßig bereits 2025 statt. Die Veranstaltungen LautStark! und entsprechende DV-Veranstaltungen (Kinderstädte & -konferenzen) werden genutzt, um Rückmeldungen von Kindern und Jugendlichen zu möglichen zukünftigen Schwerpunktthemen zu erhalten. Diesen Prozess führt der SAS ParTei durch und informiert im Rahmen der Laustark-Planung über ein Verfahren die Bundeskonferenz 2024.
Der 2018 verabschiedete Leitantrag „Die Welt für morgen leben“ beinhaltet neben sechs Schwerpunktthemen auch das Vorhaben, diese regelmäßig zu überprüfen, darüber zu beraten und gegebenenfalls anzupassen. Diese Überprüfung findet seit Herbst 2020 aufgrund eines Beschlusses des Bundesrats statt. Folgende Gründe waren dafür ausschlaggebend bzw. wurden in der Revision deutlich:
Begründet durch diese bestehenden Schwierigkeiten soll eine Konkretisierung der 2018 bereits beschlossenen Vorgehensweisen in Bezug auf die Ausgestaltung von Themen im gesamten Bundesverband erfolgen. Der vorliegende Antragstext, die Themenvorschläge und die Überlegungen zur Ausgestaltung basieren auf der Grundlage aktueller Jugendstudien, den Ergebnissen der KjG-Mitgliederbefragung und dem Feedback der inhaltlich arbeitenden Gremien im Rahmen des Bundeswuhlings.
Im Kapitel „Schwerpunktthemen“ definieren wir die neuen Themen, legen ein klares Limit von maximal 3 Themen fest und klären die Dauer der Bearbeitung. Die Anzahl der Themen ist dabei abhängig von der Art der Ausgestaltung. Wenn die Bundesebene beispielsweise zu allen Themen inhaltliche Vorarbeit leisten und Kompetenzen aufbauen soll, sind weniger Themen möglich, als wenn der Fokus auf der Schaffung von Vernetzungsangeboten liegt.
Unsere Themenvorschläge ergeben sich dabei vor allem aus den Ergebnissen der Mitgliederumfrage (s. Präsentation im Ordner „Revision Schwerpunktthemen“). Die Themen Rechtsextremismus und Inklusion ergeben sich aus unserer Sicht klar daraus, als mögliches drittes Thema kommt unseres Erachtens Frieden, Kinderarmut oder Klimaschutz in Frage.
Die Themen unterscheiden sich in ihrer bisherigen Bearbeitung und Erfahrung innerhalb der KjG, möglicher Arbeitsweisen und politischer Relevanz:
Mit dem Kapitel „Weitere für die KjG relevante Themen“ legen wir im Beschluss eine Grundlage für die weiteren Themen, die wir als KjG außerhalb unserer Kern- und Profilthemen oder Schwerpunktthemen bearbeiten.
Im Kapitel „Projekte“ haben wir lediglich unterschiedliche Abschnitte aus dem alten Beschluss an einer Stelle zusammengefasst.
Im Kapitel „Verständnis“ versuchen wir die Grundlage dafür zu legen, was ein bundesverbandliches Schwerpunktthema für die KjG bedeutet und, dass das Ziel einer erfolgreichen Bearbeitung eine möglichst vielfältige Auseinandersetzung auf möglichst vielen Ebenen des Verbandes ist. Wir zeigen verschiedene Möglichkeiten auf, wie das von Thema zu Thema ausgestaltet werden kann, je nach verbandlicher Expertise und bisheriger Beschäftigung auf unterschiedlichen Ebenen.
Im Kapitel „Revision“ möchten wir festhalten, wie die Überprüfung der Schwerpunktthemen regelmäßig erfolgt. Dabei sind Änderungsoptionen, um auf Unvorhergesehenes zu reagieren, ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung. Mögliche Instrumente für kommende Revisionen können aktuelle Jugendstudien, die Befragung der KjG-Mitglieder oder Vorschläge aus den Diözesanverbänden sein.
Im Kapitel „Umsetzung“ definieren wir Schritte zur konkreten Ausgestaltung. Wir verfahren dabei ähnlich wie beim Beschluss 2018. Zur Wahl der Arbeitsformen wollen wir mit euch bereits auf der Buko Erwartungen sammeln bzw. eine Klarheit darüber herstellen, wie der Sachstand zu den Themen in den DVs ist, damit wir bis zum Bundesrat geeignete Arbeitsformen finden können.
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