Das bestehende Verfahren zur Wahl der Bundesleitung hat einige Nachteile, die im vergangenen Jahr zu Verwirrungen geführt haben. Zunächst liegen formal die folgenden beiden Probleme vor:
- Schon wenn zwei Personen auf dieselbe Stelle der Bundesleitung kandidieren, kann es dazu kommen, dass im ersten Wahlgang beide gleich viele Ja-Stimmen erhalten, folglich auch gleich viele Nein-Stimmen erhalten haben und damit beide nicht für einen zweiten Wahlgang zugelassen sind. Während der Eintritt dieses Falls bei zwei Kandidat*innen zwar ärgerlich, aber auch unwahrscheinlich ist, kommt das Problem bei drei oder mehr Kandidat*innen sehr deutlich zu tragen: Bei drei Kandidierenden werden nach dem aktuellen System in Summe doppelt so viele Nein- wie Ja-Stimmen vergeben. Dass dabei keine*r der drei Kandidierenden mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält, ist nun sehr wahrscheinlich. Die drei Kandidat*innen werden dann alle nicht zu einem weiteren Wahlgang zugelassen und die Bundesleitungsstelle bleibt vakant.
- Der dritte Wahlgang für die Bundesleitung wie in der GO vorgesehen ist (fast) obsolet, da der Fall nach der aktuellen GO nie eintreten kann (von ungültigen Stimmen im zweiten Wahlgang abgesehen). Im zweiten Wahlgang kann rein rechnerisch maximal eine Person antreten, die im zweiten Wahlgang dann entweder mehr Ja- als Nein-Stimmen und damit eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen (ungültige Stimmen vernachlässigt) erreicht oder über die Nein-Stimmen nicht gewählt ist.
Die Stimmabgabe kann dann wie folgt interpretiert werden:
- Ja-Stimme: Ich fühle mich/meinen Verband durch diese Person vertreten und halte die Person für qualifiziert/geeignet für das Amt.
- Nein-Stimme: Ich fühle mich/meinen Verband durch die Person nicht vertreten bzw. halte sie für unqualifiziert oder ungeeignet das Amt wahrzunehmen.
- Enthaltung: Ich fühle mich/meinen Verband durch diese Person vertreten und halte die Person für qualifiziert/geeignet, die Stelle wahrzunehmen. Allerdings gibt es meiner Meinung nach Kandidat*innen, die das Amt besser ausfüllen können.
Zudem sprechen auch weitere Gründe für eine Anpassung des Wahlverfahrens der Bundesleitung:
- Sind mehere Kandidat*innen aufgestellt, können die Delgierten bei der Wahl unterscheiden, ob die nicht gewählte Person ungeeignet für das Amt oder lediglich weniger qualifiziert aber grundsätzlich ebenfalls für das Amt geeignet ist. Das gibt den Delegierten mehr Möglichkeiten, ihre Meinung zu Kandidat*innen zu äußern.
- Auch für die nicht-gewählten Kandidierenden kann damit ein klareres Bild vermittelt werden.
- Für gewählte Bundesleitungen ist bei knappen Wahlen die Legitimation stärker aus dem Wahlergebnis herauszulesen. Auch Kandidat*innen, die mit lediglich 50 Ja-Stimmen, aber 40 Enthaltungen gewählt wurden, haben durch das Wahlergebnis die Bestätigung, dass 90 Delgierte sich und ihren Verband durch diese vertreten sehen.
- Nach der Änderung wird die Wahl zur Bundesleitung gleich wie alle anderen Wahlen auf Bundesebene und in den meisten anderen KjG-Ebenen durchgeführt und ist damit auch niederschwelliger gerade für alle Neulinge in der BuKo.
Zusätzlich sollte bemerkt werden, dass die Enthaltungen bei der Bundesleitungswahl das benötigte Quorum nicht beeinflussen: Aufgrund der benötigten absoluten Mehrheit gehen Enthaltungen äquivalent zur Nein-Stimme ein.
Kommentare
Felix (Freiburg):
Da die inhaltlichen Gründe jedoch bestehen bleiben, wollen wir den Antrag trotzdem einbringen.