Antrag: | Die Zukunft der Kirche ist QUEER - Für eine Kirche ohne Diskriminierung |
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Antragsteller*in: | DV RoSt& Münster |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 02.04.2022, 11:42 |
Ä1 zu A7NEU: Die Zukunft der Kirche ist QUEER - Für eine Kirche ohne Diskriminierung
Antragstext
In Zeile 77 löschen:
- Erstellung eines Handlungs- & Argumentationsleitfadens
Von Zeile 80 bis 81:
KjGler*innen die Argumentation für die Ehe für alle und den Abbau von diskriminierenden Strukturen erleichtert.[Leerzeichen]
- Umgang mit eigenen Mitarbeitenden
Wir als KjG verpflichten uns, diskriminierende Passagen des kirchlichen Arbeitsrechtes, insofern es für eigene Mitarbeitende gilt, nicht anzuwenden.
[Hinweis: Im Antrag findet ihr einige Begriffe, die vielleicht nicht zu eurem
alltäglichen Sprachgebrauch gehören. Wir haben euch deswegen am Ende der
Begründung ein kleines Glossar angefügt, dass einige der Begriffe klären
sollte.]
„Mit ihrem Engagement steht die KjG ein für eine demokratische,
gleichberechtigte und solidarische Gesellschaft und Kirche. Sie wendet sich
gegen jede Art der Ausgrenzung und Unterdrückung von Menschen […].“ – Grundlagen
und Ziele der KjG
Die Grundlagen und Ziele unseres Verbandes beschreiben unsere Identität, unser
Selbstverständnis und die Grundhaltung unseres Handelns. Insbesondere in unserer
katholischen Kirche ist das Engagement gegen Ausgrenzung und Unterdrückung
notwendig, da viele Personen und Gruppen unter ihren diskriminierenden
Strukturen leiden. Zu diesen Gruppen zählen queere Personen, für deren Rechte in
Kirche und Gesellschaft wir uns als KjG schon seit längerem einsetzen.
Queere Personen, das heißt Menschen, die sich nicht als heterosexuell und/oder
nicht als cis-männlich oder cis-weiblich definieren, werden von der katholischen
Kirche strukturell diskriminiert. Trans*-, Inter*- und nicht-binäre Personen
werden im katholischen Geschlechterverständnis geleugnet, ihnen wird ihre
Identität abgesprochen. Ausschließlich heterosexuelle Beziehungen werden als
Teil der göttlichen Schöpfung anerkannt, alle anderen Beziehungen werden als
sündhaft dargestellt. Die katholische Sexualmoral verlangt von queeren Personen
ihre gottgeschenkte Sexualität zu unterdrücken. Ihnen wird ihre sexuelle
Selbstbestimmung abgesprochen. Dieser strukturelle Rahmen schafft die
Voraussetzung für viele diskriminierende Erfahrungen, die queere Menschen im
persönlichen Kontakt mit Vertreter*innen der katholischen Kirche erleiden.
Als Verband begreifen wir die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher
Identitäten als wertvollen Teil der göttlichen Schöpfung. Sexualität verstehen
wir als positiven und wichtigen Bestandteil menschlicher Identität. Sie ist
Ausdrucksform der Intimität zwischen uns Menschen. Für uns ist es
selbstverständlich, dass alle gleichberechtigt geführten Beziehungsformen
gleichwertig sind, egal welches Geschlecht die Partner*innen haben.
Wir stehen soldarisch an der Seite all derer, die durch die andauernde
Diskriminierung der katholischen Kirche und ihre Vertreter*innen Verletzungen
erlitten haben. Uns ist bewusst, dass wir als KjG selbst Teil des Systems Kirche
sind und dass wir es, trotz all unserer Kritik mittragen und stützen. Auch wenn
wir uns um das Gegenteil bemühen, wurden und werden auch in unseren Strukturen
noch immer Menschen diskriminiert. Aus diesem Selbstverständnis heraus bitten
wir alle queeren Personen, die in diesem System Leid erfahren und erfahren
haben, um Entschuldigung.
Unser Ziel ist es, die Diskriminierung von queeren Personen zu beenden. Dazu
müssen ihre strukturellen Ursachen beseitigt werden. Wir fordern von den
Vertreter*innen der Amtskirche:
- Grundlegende Reform der katholischen Sexualmoral
Grundlage für diese Reform bilden die aktuellen humanwissenschaftlichen
Diskurse. Grundannahme ist die Vielfalt und Gleichwertigkeit verschiedener
sexueller Identitäten und Beziehungsformen. Der Schutz der individuellen
sexuellen Selbstbestimmung wird zur Zielvorstellung.
- Änderung des kirchlichen Arbeitsrecht
Perspektivisch muss das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht
angeglichen werden. Da das von jetzt auf gleich unmöglich ist, muss das
kirchliche Arbeitsrecht in erster Instanz diskriminierungsfrei werden.Queere
Mitarbeiter*innen brauchen rechtlich verbindliche Änderungen, die es ihnen
ermöglichen offen zu ihrer Identität zu stehen und sie auszuleben - egal ob als
Single, in Partner*innenschaften oder in der Zivilehe. Sexuelle bzw.
geschlechtliche Identitäten dürfen keine Kündigungsgründe sein. Sie sind
Ausdruck der Vielfalt der göttlichen Schöpfung.
- Öffnung der Ehe für alle
Die lehramtliche und amtskirchliche Vorstellung des Ehesakramentes in seiner
jetzigen Form ist überholt und sexistisch und sorgt in sich für eine Abstufung
zwischen Lebens- und Beziehungsentwürfen. Viele Paare zeichnen in der gelebten
Realität schon heute ein anderes Bild der Ehe, dass getragen ist von
Gleichberechtigung, der gleichen Würde der Partner*innen, Gewaltfreiheit,
gemeinsamer Verantwortung füreinander, Dauerhaftigkeit und vor allem von Liebe.
Die Ehe in dieser Form ist weder gebunden an die Zeugung von Kindern noch an das
Geschlecht der Partner*innen. Die lehramtlich-amtskirchliche Vorstellung des
Ehesakraments muss dahingehend reformiert werden, dass es sich dem heute schon
vielerorts gelebten Bild von Ehe angepasst und auch für queere Beziehungen
geöffnet wird.
- Einführung eines Segensritus für alle
Die kirchliche Ehe ist für viele Beziehungsformen nicht der angestrebte Rahmen -
ganz unabhängig vom Geschlecht der Partner*innen. Trotzdem haben viele der
Menschen in solchen Beziehungen den Wunsch Gottes Segen zu erhalten. Für all
diese Beziehungen soll ein entsprechender Segensritus geschaffen werden.
Wir stellen aber nicht nur Forderungen nach außen, sondern arbeiten auch selbst
weiter daran Diskriminierung innerhalb unserer Verbandes und unserer Kirche
abzubauen. Dazu nehmen wir uns vor:
- Erstellung eines Handlungs- & Argumentationsleitfadens
- Erstellung einer Argumentationshilfe
Es soll ein Leitfaden erstellt werden, der den Diözesanverbänden und allen
KjGler*innen die Argumentation für die Ehe für alle und den Abbau von
diskriminierenden Strukturen erleichtert.
- Umgang mit eigenen Mitarbeitenden
Wir als KjG verpflichten uns, diskriminierende Passagen des kirchlichen Arbeitsrechtes, insofern es für eigene Mitarbeitende gilt, nicht anzuwenden.
- Einbringung in die aktuellen kirchenpolitischen Prozesse
Unsere Position wird durch bestehende und neu zu knüpfende Kontakte der
Bundesleitung in die laufenden kirchenpolitischen Prozesse (Synodaler Weg &
Weltsynode) eingebracht. Die Diözesanverbände werden gebeten die Position auch
in den Gesprächen mit ihren Diözesan- und Kontaktbischöfen einzubringen.
In Zeile 77 löschen:
- Erstellung eines Handlungs- & Argumentationsleitfadens
Von Zeile 80 bis 81:
KjGler*innen die Argumentation für die Ehe für alle und den Abbau von diskriminierenden Strukturen erleichtert.[Leerzeichen]
- Umgang mit eigenen Mitarbeitenden
Wir als KjG verpflichten uns, diskriminierende Passagen des kirchlichen Arbeitsrechtes, insofern es für eigene Mitarbeitende gilt, nicht anzuwenden.
[Hinweis: Im Antrag findet ihr einige Begriffe, die vielleicht nicht zu eurem
alltäglichen Sprachgebrauch gehören. Wir haben euch deswegen am Ende der
Begründung ein kleines Glossar angefügt, dass einige der Begriffe klären
sollte.]
„Mit ihrem Engagement steht die KjG ein für eine demokratische,
gleichberechtigte und solidarische Gesellschaft und Kirche. Sie wendet sich
gegen jede Art der Ausgrenzung und Unterdrückung von Menschen […].“ – Grundlagen
und Ziele der KjG
Die Grundlagen und Ziele unseres Verbandes beschreiben unsere Identität, unser
Selbstverständnis und die Grundhaltung unseres Handelns. Insbesondere in unserer
katholischen Kirche ist das Engagement gegen Ausgrenzung und Unterdrückung
notwendig, da viele Personen und Gruppen unter ihren diskriminierenden
Strukturen leiden. Zu diesen Gruppen zählen queere Personen, für deren Rechte in
Kirche und Gesellschaft wir uns als KjG schon seit längerem einsetzen.
Queere Personen, das heißt Menschen, die sich nicht als heterosexuell und/oder
nicht als cis-männlich oder cis-weiblich definieren, werden von der katholischen
Kirche strukturell diskriminiert. Trans*-, Inter*- und nicht-binäre Personen
werden im katholischen Geschlechterverständnis geleugnet, ihnen wird ihre
Identität abgesprochen. Ausschließlich heterosexuelle Beziehungen werden als
Teil der göttlichen Schöpfung anerkannt, alle anderen Beziehungen werden als
sündhaft dargestellt. Die katholische Sexualmoral verlangt von queeren Personen
ihre gottgeschenkte Sexualität zu unterdrücken. Ihnen wird ihre sexuelle
Selbstbestimmung abgesprochen. Dieser strukturelle Rahmen schafft die
Voraussetzung für viele diskriminierende Erfahrungen, die queere Menschen im
persönlichen Kontakt mit Vertreter*innen der katholischen Kirche erleiden.
Als Verband begreifen wir die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher
Identitäten als wertvollen Teil der göttlichen Schöpfung. Sexualität verstehen
wir als positiven und wichtigen Bestandteil menschlicher Identität. Sie ist
Ausdrucksform der Intimität zwischen uns Menschen. Für uns ist es
selbstverständlich, dass alle gleichberechtigt geführten Beziehungsformen
gleichwertig sind, egal welches Geschlecht die Partner*innen haben.
Wir stehen soldarisch an der Seite all derer, die durch die andauernde
Diskriminierung der katholischen Kirche und ihre Vertreter*innen Verletzungen
erlitten haben. Uns ist bewusst, dass wir als KjG selbst Teil des Systems Kirche
sind und dass wir es, trotz all unserer Kritik mittragen und stützen. Auch wenn
wir uns um das Gegenteil bemühen, wurden und werden auch in unseren Strukturen
noch immer Menschen diskriminiert. Aus diesem Selbstverständnis heraus bitten
wir alle queeren Personen, die in diesem System Leid erfahren und erfahren
haben, um Entschuldigung.
Unser Ziel ist es, die Diskriminierung von queeren Personen zu beenden. Dazu
müssen ihre strukturellen Ursachen beseitigt werden. Wir fordern von den
Vertreter*innen der Amtskirche:
- Grundlegende Reform der katholischen Sexualmoral
Grundlage für diese Reform bilden die aktuellen humanwissenschaftlichen
Diskurse. Grundannahme ist die Vielfalt und Gleichwertigkeit verschiedener
sexueller Identitäten und Beziehungsformen. Der Schutz der individuellen
sexuellen Selbstbestimmung wird zur Zielvorstellung.
- Änderung des kirchlichen Arbeitsrecht
Perspektivisch muss das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht
angeglichen werden. Da das von jetzt auf gleich unmöglich ist, muss das
kirchliche Arbeitsrecht in erster Instanz diskriminierungsfrei werden.Queere
Mitarbeiter*innen brauchen rechtlich verbindliche Änderungen, die es ihnen
ermöglichen offen zu ihrer Identität zu stehen und sie auszuleben - egal ob als
Single, in Partner*innenschaften oder in der Zivilehe. Sexuelle bzw.
geschlechtliche Identitäten dürfen keine Kündigungsgründe sein. Sie sind
Ausdruck der Vielfalt der göttlichen Schöpfung.
- Öffnung der Ehe für alle
Die lehramtliche und amtskirchliche Vorstellung des Ehesakramentes in seiner
jetzigen Form ist überholt und sexistisch und sorgt in sich für eine Abstufung
zwischen Lebens- und Beziehungsentwürfen. Viele Paare zeichnen in der gelebten
Realität schon heute ein anderes Bild der Ehe, dass getragen ist von
Gleichberechtigung, der gleichen Würde der Partner*innen, Gewaltfreiheit,
gemeinsamer Verantwortung füreinander, Dauerhaftigkeit und vor allem von Liebe.
Die Ehe in dieser Form ist weder gebunden an die Zeugung von Kindern noch an das
Geschlecht der Partner*innen. Die lehramtlich-amtskirchliche Vorstellung des
Ehesakraments muss dahingehend reformiert werden, dass es sich dem heute schon
vielerorts gelebten Bild von Ehe angepasst und auch für queere Beziehungen
geöffnet wird.
- Einführung eines Segensritus für alle
Die kirchliche Ehe ist für viele Beziehungsformen nicht der angestrebte Rahmen -
ganz unabhängig vom Geschlecht der Partner*innen. Trotzdem haben viele der
Menschen in solchen Beziehungen den Wunsch Gottes Segen zu erhalten. Für all
diese Beziehungen soll ein entsprechender Segensritus geschaffen werden.
Wir stellen aber nicht nur Forderungen nach außen, sondern arbeiten auch selbst
weiter daran Diskriminierung innerhalb unserer Verbandes und unserer Kirche
abzubauen. Dazu nehmen wir uns vor:
- Erstellung eines Handlungs- & Argumentationsleitfadens
- Erstellung einer Argumentationshilfe
Es soll ein Leitfaden erstellt werden, der den Diözesanverbänden und allen
KjGler*innen die Argumentation für die Ehe für alle und den Abbau von
diskriminierenden Strukturen erleichtert.
- Umgang mit eigenen Mitarbeitenden
Wir als KjG verpflichten uns, diskriminierende Passagen des kirchlichen Arbeitsrechtes, insofern es für eigene Mitarbeitende gilt, nicht anzuwenden.
- Einbringung in die aktuellen kirchenpolitischen Prozesse
Unsere Position wird durch bestehende und neu zu knüpfende Kontakte der
Bundesleitung in die laufenden kirchenpolitischen Prozesse (Synodaler Weg &
Weltsynode) eingebracht. Die Diözesanverbände werden gebeten die Position auch
in den Gesprächen mit ihren Diözesan- und Kontaktbischöfen einzubringen.
Kommentare
Timo Donnermeyer:
Wir nehmen diesen Änderungsantrag in unseren Antrag mit auf.
Um zu sehen was sich nach dem Antragscafe noch geändert hat lassen wir diese aber bis morgen stehen.