Konsequenz aus unserem Ä1.
Antrag: | Revision Beschluss „Die Welt für morgen leben“ |
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Antragsteller*in: | DV Essen |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 27.03.2022, 11:16 |
Antrag: | Revision Beschluss „Die Welt für morgen leben“ |
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Antragsteller*in: | DV Essen |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 27.03.2022, 11:16 |
Die von der KjG-Bundeskonferenz 2018 eingerichteten Sachausschüsse „Partizipation und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen“, „Glaube und Spiritualität“ sowie „Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt“ werden dauerhaft eingerichtet.Die dauerhafte Einrichtung der von der Bundeskonferenz 2018 eingerichteten Sachausschüsse "Partizipation und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen", "Glauben und Spiritualität" sowie "Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt" wird von der Bundeskonferenz 2025 auf ihre Umsetzung und Notwendigkeit geprüft.
Der auf der Bundeskonferenz 2018 verabschiedete Leitantrag „Die Welt für morgen
leben“ wird um folgende Kapitel erweitert bzw. bereits bestehende entsprechend
verändert:
Schwerpunktthemen der KjG (aktualisiert)
Als partizipativer Kinder- und Jugendverband bewegt sich die KjG in den
Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie greift
aktuelle gesellschaftliche Themen und Interessen ihrer Mitglieder auf und setzt
sich aus ihrer Perspektive mit diesen auseinander. Mit der Wahl eines
Schwerpunktthemas wird ein aktuelles Anliegen junger Menschen kenntlich gemacht
und seine politische Dringlichkeit aufgezeigt.
In den folgenden 4 Jahren bearbeitet die KjG die folgenden 3 Schwerpunktthemen:
Die Ausgestaltung der jeweiligen Themen kann unterschiedlich erfolgen. Bei der
Festlegung eines Themas wird im gleichen Zug die konkrete Ausgestaltung
vereinbart (s. Kapitel Verständnis). Kriterien für die Wahl der Vorgehensweise
sind laufende Projekte sowie bereits vorhandene Expertise in den
Diözesanverbänden.
Die Schwerpunktthemen werden mittelfristig, d.h. in den nächsten 4 Jahren
bearbeitet. Die Intensität der Bearbeitung über die Jahre hinweg erfolgt
flexibel. So wird ermöglicht, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und bei
Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
Weitere für die KjG relevante Themen (neu)
Bedingt durch aktuelle kirchliche, gesellschaftliche oder verbandliche
Entwicklungen wird es immer wieder (teils unvorhergesehene) Themen geben, die
eine Relevanz für die KjG haben.
Die Bundeskonferenz, der Bundesrat und die Bundesleitung können diese Themen
benennen und sich mittels Beschlüsse über deren Ausgestaltung vereinbaren.
Projekte (aktualisiert)
Für die Umsetzung kurzfristiger Aktionen arbeitet der KjG-Bundesverband
projektorientiert. Diese Projekte werden genutzt, um einzelne Aktionen oder
Kampagnen innerhalb eines möglichst präzise planbaren Zeitraums umzusetzen.
Projekte des Bundesverbandes werden im Rahmen der bundesverbandlichen Gremien
auf Grundlage einer Projektskizze beschlossen. Diese beinhaltet mindestens die
Ziele des Projektes, eine Kostenübersicht sowie eine Vereinbarung zur konkreten
Umsetzung und Begleitung des Projekts.
Verständnis (neu)
Die Kern- & Profilthemen, die Schwerpunktthemen und die weiteren für die KjG
relevanten Themen haben eine Relevanz für den gesamten Verband. Dies bedeutet
insbesondere, dass nicht nur die Bundesebene, sondern auch Diözesan- und
Ortsebenen Verantwortung für die Ausgestaltung der gewählten Themen tragen.
Dies kann folgendermaßen umgesetzt werden:
Ziel einer erfolgreichen Bearbeitung ist eine möglichst vielfältige
Auseinandersetzung auf möglichst vielen Ebenen des Verbandes in einem gleichen
Zeitraum.
Revision (aktualisiert)
Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verändern und
entwickeln sich stetig. Dieser Dynamik folgend, muss sich auch die KjG als
Kinder- und Jugendverband immer wieder verändern und weiterentwickeln.
Aus diesem Grund sollen die Schwerpunkthemen der KjG alle 4 Jahre überprüft,
beraten und gegebenenfalls angepasst werden. Die Bundesleitung ist dafür
verantwortlich, eine geeignete Form der Auseinandersetzung für die
Bundeskonferenz vorzubereiten.
Bei dringendem Bedarf kann ein Schwerpunktthema außerhalb der festgelegten
Revision durch einen Beschluss der Bundeskonferenz oder des Bundesrats
ausgetauscht werden. Da wir nur begrenzte Ressourcen haben, kann ein neues Thema
nur gewählt werden, wenn es durch ein bereits bestehendes ausgetauscht wird.
Umsetzung (aktualisiert)
Die dauerhafte Einrichtung der von der Bundeskonferenz 2018 eingerichteten Sachausschüsse "Partizipation und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen", "Glauben und Spiritualität" sowie "Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt" wird von der Bundeskonferenz 2025 auf ihre Umsetzung und Notwendigkeit geprüft.
Die von der KjG-Bundeskonferenz 2018 eingerichteten Sachausschüsse
„Partizipation und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen“, „Glaube und
Spiritualität“ sowie „Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt“ werden dauerhaft
eingerichtet.
Mit der jährlichen Berichtslegung auf der Bundeskonferenz legen die
Sachausschüsse auch einen Ausblick auf die konkreten Zielsetzungen und Ideen zur
weiteren Ausgestaltung des Themas vor.
Die Bundesleitung überlegt sich bis zum Herbst-Bundesrat 2022 passende
Arbeitsformen für die einzelnen Schwerpunktthemen und schlägt diese dem
Bundesrat zur Abstimmung vor.
Konsequenz aus unserem Ä1.
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