A4NEU: Amtszeit SAS ParTei und Durchführung LautStark!
Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Anträge |
Antragsteller*in: | SAS Partizipation und Teilhabe, Bundesleitung |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 10.03.2022, 15:35 |
Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Anträge |
Antragsteller*in: | SAS Partizipation und Teilhabe, Bundesleitung |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 10.03.2022, 15:35 |
Die Amtszeit im SAS Partizipation und Teilhabe werden einmalig auf drei Jahre
verlängert. Damit werden die Mitglieder des SAS bis zur Buko 2025 gewählt. Auf
dem Bundesrat nachgewählte Mitglieder fallen auch unter diese Regelung.
Die Amtszeit im SAS Partizipation und Teilhabe werden einmalig auf drei Jahre verlängert. Damit werden die Mitglieder des SAS bis zur Buko 2025 gewählt. Auf dem Bundesratden Bundesräten, die bis zur Bundeskonferenz 2023 stattfinden, nachgewählte Mitglieder fallen auch unter diese Regelung.
Die Amtszeit im SAS Partizipation und Teilhabe werden einmalig auf drei Jahre verlängert. Damit werden die Mitglieder des SAS bis zur Buko 2025 gewählt. Auf dem Bundesrat nachgewählteAlle im Jahr 2022 nachgewählten Mitglieder fallen auch unter diese Regelung.
Die Amtszeit im SAS Partizipation und Teilhabe werden einmalig auf drei Jahre verlängert. Damit werden die Mitglieder des SAS bis zur Buko 2025 gewählt. Auf dem Bundesrat nachgewählteAlle bis zur ordentlichen Bundeskonferenz 2023 nachgewählten Mitglieder fallen auch unter diese Regelung.
Die gewöhnliche Amtszeit von 2 Jahren und der Veranstaltungstermin von LautStark! im Oktober 2024 stimmen nicht ganz überein. Uns ist es ein Anliegen, die Verbindlichkeit für die Umsetzung von LautStark! mit der Bundeskonferenz zu regeln.
Laut Beschluss der Buko 2020 ist der SAS ParTei gemeinsam mit der Bundesleitung für die Umsetzung von LautStark! zuständig. Das ergibt für einen im Zweifel erst ein halbes Jahr vor der Veranstaltung komplett neu gewählten Ausschuss wenig Sinn.
Für die Nachwahlsituation im Rahmen der Bundesräte greifen die gewöhnlichen Satzungsvereinbarungen. Das bedeutet, dass für Menschen, die auf dem Herbst-Bundesrat 2022 oder dem Frühjahrsbundesrat 2023 gewählt werden, die Amtszeit auch auf der Bundeskonferenz 2025 endet.
Für die Regelung der Amtszeit von drei Jahren spricht, dass dann auch die Durchführung des Projekts sowie die Reflexion im Rahmen der Amtszeit abgeschlossen sind. Die Priorisierung des SAS liegt eindeutig auf LautStark!
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