"Divers" wurde vom Bundestag als dritte Eintragungsoption im Personenstandsregister verabschiedet. Hier sollen inter* Personen abgebildet werden. Dafür bedarf es vieler Nachweise, der Eintrag ist also nicht niedrigschwellig erreichbar. Darüber hinaus ist "Divers" eine Fremdbezeichnung, die als Überbegriff für inter* und nicht-binäre Menschen aufgrund der o.g. Ausschlusskriterien kritisiert wird.
Da bei der KjG die Selbstwahrnehmung im Bezug auf die geschlechtliche Identität im Fordergrund steht möchten wir uns dafür aussprechen, dass das Wording geöffnet und erweitert wird.
Die Bundesleitung soll sich gegenüber Politik dafür einsetzen, dass ein geöffneter Begriff rechtlich Verankert werden kann, damit die Diözesanverbände ihre Satzung (weitestgehend) widerstandslos diskrimierungsfrei gestalten können.
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