Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP06 Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundessatzungsausschuss, Bundesleitung |
Eingereicht: | 10.05.2023, 18:46 |
Satzungsänderungsantrag: Kleine Änderungen der Satzung
Beschlusstext
1.3.3.1. Aufgaben der Orts- bzw. Pfarrleitung
Die Orts- bzw. Pfarrleitung ist verantwortlich für die Leitung und Vertretung
der Ortsgruppe bzw. Pfarrgemeinschaft im Rahmen der Grundlagen und Ziele sowie
der Satzung und der Beschlüsse der Organe der Orts- bzw. Pfarrgemeinde und der
nächsthöheren Ebene.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
- Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Vertretung und Mitarbeit auf der Diözesanebene bzw. Bezirksebene der KjG
- Vertretung der Ortsgruppe bzw. Pfarrgemeinschaft in Kirche und
Öffentlichkeit
- Zusammenarbeit mit den anderen BDKJ-Mitgliedsverbänden
- Verantwortung für die Finanzen
- Sorge um die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen durch den
Verband
- Sorge für die Mitgliedergewinnung und -pflege auf Orts- bzw. Pfarrebene
sowie Meldung der Mitglieder an die jeweilig zuständigen Stellen
2.1.1. Satzung des Diözesanverbands
Der Diözesanverband gibt sich im Rahmen der Grundlagen und Ziele sowie der
Bundessatzung eine Diözesansatzung.
Diese Satzung muss enthalten:
- Anerkennung und Verpflichtung auf die Grundlagen und Ziele der
Katholischen jungen Gemeinde
- die Mitgliedschaft im Bundesverband
- die Zugehörigkeit zum BDKJ auf Diözesanebene
- die Diözesankonferenz
- Aufgaben
- Zusammensetzung
- Einberufung und Ablauf
- den Diözesanausschuss
- Aufgaben
- Zusammensetzung
- Einberufung und Ablauf
- die Diözesanleitung
- Aufgaben
- Zusammensetzung
Diözesanverbänden steht es offen, in ihren Satzungen Regelungen zum Ruhen des
Stimmrechts von Ortsgruppen, Pfarrgemeinschaften und Bezirken zu treffen, sofern
diese die Mitgliedsbeiträge nicht ordentlich abgeführt haben. Das heißt, die von
ihnen entsandten Delegierten sind nicht stimmberechtigt. Das Ruhen des
Stimmrechts einer Delegation hat keine Auswirkung auf die Größe der anderen
Delegationen auf der Konferenz.
Die Satzung bedarf der Zustimmung durch die Bundesleitung. Gegen die
Entscheidung der Bundesleitung kann beim Bundesrat Einspruch erhoben werden.
Dieser entscheidet verbindlich.
Existiert in einem Diözesanverband keine gültige Satzung, so gilt dort
automatisch die Mustersatzung.
3.2.1.1. Aufgaben der Bundeskonferenz
Der Bundeskonferenz sind insbesondere folgende Aufgaben vorbehalten:
- Beschlussfassung über
- Die Grundlagen und Ziele sowie die Satzung der Katholischen jungen
Gemeinde und die Geschäftsordnung der Bundeskonferenz - gemeinsame Aktionen und bundesverbandliche Schwerpunkte
- den Bundesbeitrag
- zustimmungspflichtige Paragraphen der Satzung des Bundesstelle der
Katholischen jungen Gemeinde e.V. - einen grundsätzlichen Rahmen für das Erscheinungsbild des Verbandes
- Die Grundlagen und Ziele sowie die Satzung der Katholischen jungen
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der Bundesleitung, der
Kommissionen und des Wahlausschusses
- Einrichtung von Kommissionen für bestimmte Aufgaben
- Wahl
- Der Bundesleitung
- von fünf Personen, von denen zwei weiblich, zwei männlich und eine
divers sind, in den Verwaltungsrat des Bundesstelle der Katholischen
jungen Gemeinde e.V. - von fünf Diözesanleiter*innen, von denen zwei weiblich, zwei
männlich und eine divers sind, >>||aus vier||<<die alle aus
unterschiedlichen Diözesanverbänden kommen, in den Verwaltungsrat
des Bundesstelle der Katholischen jungen Gemeinde e.V - der Mitglieder des Wahlausschusses
- der Kommissionsmitglieder
- der Delegierten für die Gremien des BDKJ-Bundesverbandes, der FIMCAP
sowie für andere Konferenzen / Versammlungen. Bleibt eine Stelle
vakant, kann eine delegierte Person ihre Stimme nicht wahrnehmen und
gibt es keine gewählten Nachrücker*innen, die die Aufgabe übernehmen
können, delegiert der Bundesrat nach - einer Geistlichen Diözesanleitung als Vertretung im Bundesrat für
den Fall, dass die Geistliche Bundesleitung nicht besetzt ist
- Abwahl einzelner Mitglieder der Bundesleitung, der Sachausschüsse, der
Kommissionen und der von der Bundeskonferenz gewählten Mitglieder des
Verwaltungsrates
Weiterhin hat die Bundeskonferenz folgende Aufgaben:
- Einrichtung von Sachausschüssen für bestimmte Aufgaben
- Wahl von Sachausschussmitgliedern
Begründung
Dem Satzungsausschuss sind mehrere kleinere notwendige Änderungen im Laufe des Jahres aufgefallen, die wir im Rahmen dieses Antrags gesammelt ändern möchten.
Untenstehend findet ihr ein PDF mit einer kommentierten Synopse des Antrags. Achtung: Die Synopse stellt die ursprünglich eingereichte Antragsversion dar und nicht zwingend die aktuelle. Diese findet ihr immer oben in Antragsgrün.