Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP06 Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesleitung |
Eingereicht: | 04.06.2023, 09:22 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Satzungsänderungsantrag: geeigneteres Wording an Stelle von divers
Beschlusstext
Divers wird in der Bundessatzung und ihren Anhängen durch den Begriff INTA*
ersetzt.
Es wird ein neues Kapitel "1. Allgemeine Regelungen zur Satzung" mit dem
folgenden Unterkapitel eingefügt. Die Nummerierung der nachfolgenden Kapiteln
verschiebt sich entsprechend. Zudem wird die bisherige Fußnote zum Begriff
"geschlechtergerecht" gestrichen.
Der Bundessatzungsausschuss, der SAS Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt und
die Bundesleitung werden dazu beauftragt, die Satzung und Geschäftsordnung mit
Blick auf u.a. genderfluide und demigender Personen weiterzuentwickeln.
1.1. Geschlechterdefinitionen innerhalb der KjG
Geschlechtergerecht im Rahmen dieser Satzung bedeutet: Gremien (und Ämter)
werden mit männlichen und weiblichen Personen paritätisch besetzt. Bei Gremien
mit einer Größe von bis zu 10 Personen wird zusätzlich eine, bei mehr als 10
Personen zwei Stellen für INTA* Personen eingerichtet.
Weiblich im Rahmen dieser Satzung bezeichnet Personen, die sich als weiblich
identifizieren, z.B. cis, trans* und inter* Frauen.
Männlich im Rahmen dieser Satzung bezeichnet Personen, die sich als männlich
identifizieren, z.B. cis, trans* und inter* Männer.
INTA* im Rahmen dieser Satzung bezeichnet Personen, die sich als nicht oder
nicht nur weiblich undnicht oder nicht nur männlich identifizieren, INTA* steht
dabei für inter*, nichtbinär, trans* und agender.
Diözesanverbänden steht es offen, inhaltlich äquivalente Begriffe in ihrer
Satzung zu verwenden.
Begründung
erfolgt mündlich