A2NEU2: Aufarbeitung in der KjG
Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP06 Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesleitung |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 23.05.2023, 22:49 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP06 Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesleitung |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 23.05.2023, 22:49 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Spätestens seit Bekanntwerden der Fälle sexualisierter Gewalt am Canisius-Kolleg
2010 ist uns bewusst, dass Übergriffe sexualisierter Gewalt auch in unserem
Verband stattgefunden haben und stattfinden. Im kirchlichen Diskurs nehmen wir
wahr, dass die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme noch nicht so besteht,
wie wir das erwarten. Wir vermissen die Bereitschaft, systemische Mechanismen
als Ursachen für sexualisierte Gewalt konsequent zu verändern.
Als KjG sind wir uns unserer Verantwortung im Kontext der „Aufarbeitung
sexualisierter Gewalt“ bewusst und positionieren uns dazu entschieden und
öffentlich in Kirche, Gesellschaft und Politik. Wir schließen uns daher dem
Aufarbeitungsprozess des BDKJ an.
Aufarbeitung umfasst weit mehr als das, was durch die bisherige Präventions- und
Interventionsarbeit bedacht wird. Hierzu gehört beispielsweise die Anerkennung
der Erfahrungen und des Leides der Betroffenen. Die KjG sieht sich in der
Pflicht, Betroffenen mit ihrer Sichtweise Gehör zu verschaffen und sie zu
unterstützen. Dazu gehört eine Anerkennungskultur, ein kritisches Hinterfragen
der eigenen Strukturen und eine fundierte Analyse der Haltungen und Strukturen,
die sexualisierte Gewalt begünstigt haben. Diese Analyse soll durch externe
Personen geschehen. Ausgangspunkt für alle Bemühungen der Aufarbeitung sind für
uns die Perspektive und die Bedürfnisse von Betroffenen sexualisierter Gewalt.
Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, unterstützen wir den
Aufarbeitungsprozess des BDKJ. Das bedeutet:
Durch diese Bemühungen wollen wir gemeinsam mit den anderen katholischen
Jugendverbänden das Ziel erreichen, konkrete Konsequenzen für unsere Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen zu ziehen, damit diese in unseren Verbänden vor
Übergriffen geschützt sind.
Dieser Antrag liegt vor, weil wir uns seit Jahren mit dem Thema Aufarbeitung auseinandersetzen und unter anderem den Prozess im BDKJ mitgestaltet haben. Leider lag unsere Bundeskonferenz im letzten Jahr ausnahmsweise vor der BDKJ Hauptversammlung, sodass nun ein langer Zeitraum zwischen den Beschlüssen des BDKJ und unserer Bundeskonferenz lag.
Wir halten den Prozess, der im BDKJ angestoßen wurde, für sinnvoll und unterstützen den Mehrwert eines zentral gesteuerten Prozesses innerhalb der Jugendverbandsarbeit. Der Prozess wurde in Zusammenarbeit mit Betroffenen aufgestellt.
Leider steht der Aufarbeitungsprozess des BDKJ noch immer vor der Umsetzung, weil die Finanzierungslage bislang weiterhin unklar ist. Kirche und Politik sehen hier keine besondere Verantwortung bei sich. Aus diesem Grund nehmen wir hier auch euch als Diözesanverbände mit in den Blick, wenn es ums kirchenpolitische Engagement für die Notwendigkeit des Prozesses geht. Auch aus diesem Grund liegt unser Fokus mit dem Antrag darauf, den angedachten Prozess zu stärken und abzusichern und nicht darauf, eigene Strukturen einzurichten. Damit möchten wir auch dem Gedanken eines zentralen Prozesses gerecht werden.
Der BDKJ-Prozess ist so gut aufgestellt, dass er jederzeit starten kann, sobald die nötigen Finanzmittel eingeworben sind. Aus diesem Grund ist uns zum jetzigen Zeitpunkt trotz aller Unklarheit das deutliche Bekenntnis wichtig, den Prozess zu unterstützen.
Kommentare
Vanessa DV Mainz:
- Woran bemisst sich, was noch 'im Rahmen der Möglichkeiten' ist?
- Wie viel Aufwand kann noch 'im Rahmen der Möglichkeiten' sein?
- Ist es allein ein rechtlicher Beurteilungsmaßstab: Nur was der KjG rechtlich (z.B. Datenschutz) möglich ist?
- Wer entscheidet letztlich was noch 'im Rahmen der Möglichkeiten ist?
-> Ich finde die Formulierung zu unkonkret.
Vanessa DV Mainz:
"kirchenpolitisch"
-Auf allen/einigen/wenigen Orten von Kirchenpolitik?
-> finde ich einen mehr beschreibenden Begriff als einen, der konkret sagt, in welchen Gremien, auf welchen Ebenen, über welche Kanäle, bei welchen Veranstaltungen etc. sich konkret dafür ausgesprochen werden soll.
-> klingt für mich mehr nach Statement als nach Handlungsanweisung ("So wollen wir zukünftig vorgehen").
Vanessa DV Mainz:
"beobachten" und "verhandeln" schließen sich für mich sprachlich aus.
- Beobachten heißt nicht mitwirken.
- Es sei denn, die beiden sind unabhängig voneinander:
Meint der Antrag: BDKJ Finanzierungssituation beobachten aber mit anderen Organisationen über die Finanzierungssituation verhandeln? Oder gemeinsam mit dem BDKJ über deren Finanzierungssituation verhandeln? Oder möchte die KjG selbst den BDKJ zu diesem Zweck finanziell unterstützen?