Bei den anderen Wahlen, haben wir ein Verfahren, bei dem mit Ja, Nein und Enthaltung gestimmt wird.
Dadurch haben diese folgende Bedetung erhalten.
- Ja: "Das ist die Person, die ich auf das Amt wählen will"
- Enthaltung: "Diese Person finde ich für das Amt geeignet, aber ich finde ein*e andere Kandidat*in besser"
- Nein: "Diese Person finde ich für das Amt ungeeignet"
Bei einem Verfahren, bei dem nur mit "Ja" und "Nein" gestimmt wird, werden die Abstimmenden dazu gezwungen auch bei Personen, die wir für das Amt geeignet finden, mit Nein zu stimmen.
In den Konferenzen der vergagenen Jahren gab es auch immer wieder den Wunsch bei den Wahlen nicht mit Nein Stimmen zu müssen.
Für den weiteren Ablauf des Wahlverfahrens ist es egal, ob mit Nein oder Enthaltung gestimmt worden ist. Damit sind keine weiteren Änderungen notwendig.
Wenn hier auch mit den Optionen Ja, Nein und Enthaltung gewählt wird, ist die Bedeutung der drei Optionen analog zu den Bedeutungen bei den anderen Wahlen.
Anmerklung:
Da bei dem aktuellen, im Antrag beschriebenen Wahlverfahren, die Information aus den Nein-Stimmen völlig redundant ist, wäre es auch möglich eine Verfahren mit nur Ja-Stimmen zu verwenden.
Wir haben uns jedoch dagegen entschieden, da das durch die starke Abweichung von den anderen Wahlen zu zusätzlicher Verwirrung führen würde.
Kommentare
Felix (Freiburg):
Die Stimmabgabe kann dann wie folgt interpretiert werden:
Ja-Stimme: Ich fühle mich/meinen Verband durch diese Person vertreten und halte die Person für qualifiziert/geeignet für das Amt.
Nein-Stimme: Ich fühle mich/meinen Verband durch die Person nicht vertreten bzw. halte sie für unqualifiziert oder ungeeignet das Amt wahrzunehmen.
Enthaltung: Ich fühle mich/meinen Verband durch diese Person vertreten und halte die Person für qualifiziert/geeignet, die Stelle wahrzunehmen. Allerdings gibt es meiner Meinung nach Kandidat*innen, die das Amt besser ausfüllen können.
Zudem sprechen auch weitere Gründe für eine Anpassung des Wahlverfahrens der Bundesleitung:
Sind mehere Kandidat*innen aufgestellt, können die Delgierten bei der Wahl unterscheiden, ob die nicht gewählte Person ungeeignet für das Amt oder lediglich weniger qualifiziert aber grundsätzlich ebenfalls für das Amt geeignet ist. Das gibt den Delegierten mehr Möglichkeiten, ihre Meinung zu Kandidat*innen zu äußern.
Auch für die nicht-gewählten Kandidierenden kann damit ein klareres Bild vermittelt werden.
Für gewählte Bundesleitungen ist bei knappen Wahlen die Legitimation stärker aus dem Wahlergebnis herauszulesen. Auch Kandidat*innen, die mit lediglich 50 Ja-Stimmen, aber 40 Enthaltungen gewählt wurden, haben durch das Wahlergebnis die Bestätigung, dass 90 Delgierte sich und ihren Verband durch diese vertreten sehen.
Nach der Änderung wird die Wahl zur Bundesleitung gleich wie alle anderen Wahlen auf Bundesebene und in den meisten anderen KjG-Ebenen durchgeführt und ist damit auch niederschwelliger gerade für alle Neulinge in der BuKo.
Zusätzlich sollte bemerkt werden, dass die Enthaltungen bei der Bundesleitungswahl das benötigte Quorum nicht beeinflussen: Aufgrund der benötigten absoluten Mehrheit gehen Enthaltungen äquivalent zur Nein-Stimme ein.