Veranstaltung: | KjG Bundesrat Herbst 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | SAS ParTei, Bundesleitung |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 24.10.2021, 10:41 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A1NEU11: Antrag 1: Maßnahmen Inklusion Bundesverband
Antragstext
Auf Basis des vorgelegten Konzeptes zur Inklusion marginalisierter Gruppen
richtet der Bundesverband Maßnahmen zur Förderung von Inklusion auf KjG-
Bundesebene ein.
In unserer Arbeit stehen der Mensch und seine Fähigkeiten und Bedürfnisse sowie
die Entwicklung der Persönlichkeit im Mittelpunkt. Deshalb werden folgende
Maßnahmen getroffen:
1. Maßnahmen im Bundesverband
1.1. Maßnahmen für die Lobbyarbeit, Vernetzung und Bereitstellung von
Informationen durch die Bundesebene
Nicht nur in unserem Verband, sondern auch in Kirche und Gesellschaft soll sich
etwas ändern: Die Bundesleitung nutzt die gängigen Lobby-Formate, um in Kirche
und Politik auf eine Gleichberechtigung von Jugendlichen mit Behinderung
hinzuwirken. Die Bundesleitung/Bundesstelle vernetzt sich mit Verbänden, um
Erfahrungen zum Thema Inklusion auszutauschen und Kontaktstellen für die
Diözesan- oder Orts-/Pfarrebene zu ermitteln und die KjG als Verband mit diesen
Anliegen bekannt zu machen.
Alle wichtigen Fakten zum Thema Inklusion und ihrer Finanzierung sind auf einer
Unterseite der kjg.de Website zu finden. Dies betrifft die gesetzlichen
Ansprüche (wie z.B. ALG II-Ansprüche) sowie die KjG-internen Fördermöglichkeiten
(wie beispielsweise der unter 1.2 genannte Fördertopf oder Soli-Preis-Modelle).
1.2. Maßnahmen für die finanzielle Förderung durch die KjG-Bundesebene:
Es wird ein Fördertopf “Inklusion” eingerichtet. Ein Kriterienkatalog wird durch
den SAS-Partei erarbeitet, die finanzielle Ausgestaltung erfolgt durch den
Verwaltungsrat.
Durch diesen Fördertopf werden TN-Beiträge bzw. Kosten zur Förderung von
Inklusion für Veranstaltungen des Bundesverbandes finanziert. Weiterhin werden
Veranstaltungen der Diözesan- und Orts-/Pfarrebene unterstützt.
1.3. Maßnahmen für Veranstaltungen auf Bundesverbandsebene
Veranstaltungen eignen sich explizit für Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene mit Behinderung: Veranstaltungsräume müssen barrierefrei , also ohne
Hindernisse leicht für alle Menschen zu erreichen sein, dies gilt neben der
Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Räumlichkeiten ganz besonders für Toiletten.
Bei Fahrten wird ein barrierefreier Transport bzw. Transfer ermöglicht. Sollte
dieser nicht durch öffentliche Verkehrsmittel erfolgen können, muss ein
entsprechendes Fahrzeug bereitgestellt werden. Teilnehmer*innen, die zur
umfänglichen Teilhabe eine Assistenzperson benötigen, haben die Möglichkeit,
diese Assistenzperson kostenlos auf alle Veranstaltungen mitzunehmen, es
entstehen dadurch keine Mehrkosten für Verpflegung oder Unterbringung. Zudem
wird bei Bedarf ein*e Dolmetscher*in für gehörlose Menschen bereitgestellt.
Wir sind stets mit den jungen Menschen im Kontakt und erfragen klar ihre
Bedürfnisse. Im Sinne des Qualitätsmanagements werden Kinder, Jugendliche und
Junge Erwachsene mit Behinderung besonders in der Planung von Veranstaltungen
bedacht: Bei der zeitlichen und inhaltlichen Strukturierung von Veranstaltungen
wird auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung Rücksicht
genommen. Außerdem wird bei jeder Veröffentlichung und Werbung von
Veranstaltungen darauf hingewiesen, dass Unterstützungsangebote (zum Beispiel
persönliche Assistenz und Dolmetscher*innen) ermöglicht werden sowie
Barrierefreiheit gegeben ist.. In Präventionskonzepten wird ganz besonders auf
die Bedürfnisse und Gefahren von Menschen mit Behinderung geachtet.
Die Inklusionsmaßnahmen vor und während der Veranstaltung sowie Gremien und
Arbeitsgemeinschaften werden in den Informationen für die Bewerbung von
Veranstaltungen erwähnt. Zusätzlich wird bereits im Vorhinein sowie während
einer Veranstaltung eine Kontaktperson für marginalisierte Personengruppen
ähnlich einer Ansprechperson für Prävention und Grenzüberschreitung
eingerichtet. Wie bei der Prävention gilt, dass Inklusion eine
Querschnittsaufgabe ist und deshalb alle an die Umsetzung denken.
Die Projektleitung einer jeden vom Bundesverband ausgerichteten Veranstaltung
trägt Sorge für die unter 1.3 und unter 1.4 in Bezug auf Veranstaltungen
genannten Maßnahmen.
1.4. Maßnahmen für den Zugang zu Informationen
Die Bundesstelle trägt Sorge dafür, dass dieses Konzept bzw. die Maßnahmen auf
der Website des Verbandes geteilt werden. Dort erklären wir den Begriff
„marginalisierte Gruppen“, eine Erklärung entwickelt der SAS ParTei.
Wir als KjG machen Menschen mit Behinderungen alle Informationen, auch für
Veranstaltungen, zielgruppenorientiert zugänglich. Dies gilt für künftige
Druckerzeugnisse sowie für Informationen auf Internetseiten. Das heißt:
Relevante Inhalte sollen auch in Leichter Sprache und/oder kindgerechter Sprache
verfügbar sein.
Aus diesem Beschluss resultieren folgende Arbeitsaufträge
An die Bundesleitung:
- Die recherchierten Kontaktstellen & Berichte über Vernetzungsaktionen
werden bis zur Buko 2022 auf der Website veröffentlicht.
- Veröffentlichung Konzept Inklusion auf der Homepage, sowie
Veröffentlichung Erklärung „marginalisierte Gruppen“.
- Sorge tragen für die Umsetzung einer langfristigen Strategie "kindgerechte
Sprache/Leichte Sprache" nach Empfehlung des SAS ParTei.
An den SAS ParTei:
- Die recherchierten Kontaktstellen & Berichte über Vernetzungsaktionen
werden bis zur Buko 2022 auf der Website veröffentlicht.
- Sorge tragen, dass eine entsprechende Unterseite auf der Homepage des KjG-
Bundesverbandes eingerichtet wird. (vgl. Stichunkt 1.1).
- Einen Kriterienkatalog entwickeln, wer wie viel Geld für welche Maßnahmen
aus dem Fördertopf Inklusion (vgl. 1.2) abrufen darf.
- Entwicklung Erklärung „marginalisierte Gruppen“ für die Homepage.
- Entwicklung einer langfristigen Strategie zum Umgang mit kindgerechter
Sprache/Leichter Sprache.
An den Verwaltungsrat:
- Einrichten des Fördertopfes Inklusion, Entwicklung finanzielle
Ausgestaltung Fördertopf und Annehmen der Kriterien, die aus dem SAS
ParTei entwickelt werden. (vgl. Stichpunkt 1.2).
An die Diözesanverbände
- Prüfung zur Umsetzung des Konzeptes im jeweiligen Diözesanverband
- Weitergabe des Konzeptes an die jeweiligen Untergliederungen und Hinweis
auf die Möglichkeit des inklusiven Fördertopfes
Begründung
Der Antrag 5 Kinder an die Macht der Buko 2020 hat dem SAS ParTei den Auftrag gegeben, ein Konzept zur Inklusion marginalisierter Gruppen zu erstellen. Das ist geschehen und wird euch im Rahmen der Buko 2021 vorgestellt. Im Rahmen des TOPs zum Inklusionskonzept könnt ihr eure Fragen nochmal loswerden. Das Konzept sieht Maßnahmen für den Bundesverband vor, um Inklusion an mehr Stellen der verbandlichen Arbeit zu ermöglichen.
Das Konzept gilt mit dieser Buko als eingesetzt und wird sich die nächsten Jahre weiterentwickeln. Uns ist der Beschluss der Maßnahmen auf Bundesebene wichtig, weil hier auch finanzielle Aspekte relevant sind. Als Bundesverband möchten wir ein klares Bekenntnis für die Maßnahmen setzen.
Der SAS ParTei und die BL schlagen diese Maßnahmen als Grundlage für die Arbeit auf Bundesebene vor und wünschen uns, dass wir durch den Beschluss unseren Willen zu inklusiver Arbeit deutlich machen.
Das erarbeitete Konzept soll euch als DVs eine Hilfestellung anbieten, wie wir insgesamt KjG-Arbeit inklusiver gestalten können. Wir wünschen uns, dass ihr Inklusion zum Thema macht und prüft, wie ihr die vorgeschlagenen Maßnahmen in eurem DV weitergeben bzw. umsetzen könnt.
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: bis 21.10.2021, 13:00